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Nach welchem Gesetz wird Kindergeld gezahlt? EStG oder BKGG?


Nach dem Einkommensteuergesetz wird immer dann gezahlt, wenn der Kindergeldberechtigte in Deutschland seinen festen Wohnsitz hat oder zumindest hier sein gewöhnlicher Aufenthaltsort ist. Die andere Möglichkeit wäre, wenn der Kindergeldberechtigte ( i.d.R. Mutter oder Vater ) im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.
Bestes Beispiel sind da die Grenzgänger oder die entsandten Arbeitnehmer. Sie arbeiten im Ausland, erhalten Ihr Gehalt aber von einer deutschen Firma hier in Deutschland.
Kindergeld wird meißtens nach dem EStG ( Einkommensteuergesetz ) gezahlt.
Auszug ab §62:

Zweite Möglichkeit ist die Kindergeldzahlung nach dem BKGG ( Bundeskindergeldgesetz ):
Auszug ab §1:
Wenn Ihr Fragen habt, dann schreibt bitte einen Kommentar!
LG
Simon

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4 Responses to "Nach welchem Gesetz wird Kindergeld gezahlt? EStG oder BKGG?"

  1. Katrin sagt:

    Hallo Simon,
    wie ist es denn mit de Kindergeldzahlung in folgendem Fall:
    alleinerziehende Mutter, wohnhaft in Deutschland, arbeitet in den Niederlanden und zahlt dort auch Steuern.
    Gibt es da Kindergeld aus Deutschland?? Ich hörte von einer Gesetzesänderung welche besagt, dass die Familienleistung aus einem anderen Land in Deutschland auf den deutschen Satz ergänzt wird, wenn die Familienleistung in dem anderen Land niedriger ist.
    Beispiel: Kindergeld NL = 195,00 Euro im Quartall
    Kindergeld D = 184,00 Euro im Monat
    Macht also eine Differenz von 119,00 Euro im MONAT
    Gibt es da eine Möglichkeit, die Differenz zu bekommen?
    LG Katrin

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  2. Simon Schröder sagt:

    Hallo Katrin,

    für mich ist das von außen immer schwer zu beurteilen. Im Zweifel einfach bei der Familienkassenhotline anrufen – die können sich dann auf deinen eigenen Fall beziehen.

    Interessant wäre es mit Sicherheit, wo der leibliche Vater lebt – seine evtl. Ansprüche werden eigentlich immer mit geprüft. Kinder leben bei dir im Haushalt, oder?

    Ich glaube, dass du grundsätzlich Anspruch haben könntest. Würde dich aber bitten, dass du das direkt mit der Familienkasse klärst.

    Hier der Kontakt: http://www.litia.de/2009/12/kindergeld/hotline-der-familienkasse

    LG
    Simon

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  3. helena sagt:

    Hallo Simon,
    nirgendwo finde ich etwas zu dem Fall, dass ein Elternteil anspruch auf Kindergeld nach dem BKGG, das andere nach dem EStG. Werden die Kinder, für die Kindergeld nach dem BKGG gezahlt wird nicht als Zählkinder angerechnet bei dem Elternteil, der für weitere Kinder Kindergeld nach dem EStG erhält? Es wundert mich dass ich nirgdwo etwas von einem solchen Konflikt lesen kann, obwohl es diesen Fall sicherlich häufiger gibt, dass eine geschiedene und dann alleinerziehende Mutter Kindergeld nach dem BKGG bekommt, der unterhaltspflichtige Vater aber Steuerzahler und daher für seine Kinder in zweiter Ehe Kindergeld nach dem EStG erhält. Werden allein dadurch die Kinder aus erster EHe nicht zu Zählkindern. Das wäre allerdings eine sehr willkürliche Ungleichbehandlung gegenüber Vätern, deren Kinder aus erster Ehe wegen der Erwerbstätgkeit der Mutter Kindergeld nach dem EStG erhalten und automatisch Zählkinder sind!
    Weißt du, wo man dazu Infos bekommen kann. So speziell kann doch der Fall gar nicht sein.
    LG
    Helena

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  4. Janine sagt:

    Ich (19) habe meine Ausbildung zur Krankenschwester abgebrochen (noch in der Probezeit)
    Danach leistete ich ein freiwilliges Praktikum, die Familienkasse zahlte trotzdem nicht.

    Jetzt zu meiner Frage:
    Zahlt die Familienkasse (Kindegeld) wenn man von der Agentur für Arbeit eine Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungsplatz vorliegt?
    (Dies sollte mal der Fall sein, laut meinem Berufsberater, aber bis heute weigern sie sich zu zahlen)
    Meine Nerven liegen blank.

    Auf Antwort hofft,
    Janine L.

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