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Rückforderung vom Kindergeld!?

Rückforderung Kindergeld | © panthermedia.net / AndreyPopov

Rückforderung vom Kindergeld!?

Eines Vorab. Bei der Rückforderung vom Kindergeld spielt es leider keine Rolle, ob jemand aus Unwissenheit oder Absicht falsche Angaben bei seinem Antrag auf Kindergeld machte. Auch wenn man „nur“ vergessen hat wichtige Meldungen zu machen kann das zu Rückforderungen führen.

Stellen die Sachbearbeiter fest, dass jemand die staatliche Unterstützung ohne Berechtigung erhielt, dann werden sie die Rückforderung vom Kindergeld verlangen. Es ist die gesetzliche Pflicht der Familienkassen, regelmäßig zu überprüfen, ob die Leistungen des Staates berechtigt sind.

Dabei kommt es nicht immer darauf an, an wen die Leistung gezahlt wurde, sondern eher auch wer den Anspruch darauf hatte. Das heißt, wenn zum Beispiel eine junge Mutter als Empfänger der Unterstützung ihren Vater angab und überhaupt keinen Anspruch auf das Kindergeld hatte, dann muss sie die Rückforderung von Kindergeld ausgleichen und nicht ihr Vater. Im Amtsdeutsch heißt das, dass sie als kindergeldberechtigte Person des Kindergeldanspruches auch die Schuldnerin gegenüber der Familienkasse ist. Wohin das Kindergeld aber überwiesen wurde, spielt keine Rolle! Sie hätte ja auch das eigene Konto angeben können.

Die Familienkasse kennt kein Pardon

Stellt sich heraus, dass die staatlichen Leistungen zu Unrecht empfangen wurden, dann ist die Rückforderung vom Kindergeld sofort nach dem Bekanntwerden fällig. Selbst wenn gegen den Bescheid der Familienkasse Einspruch eingelegt wird, so ist der Gesamtbetrag dennoch sofort zu zahlen.

In einigen Fällen geht die Behörde aber darauf ein, dass sie auch mit der Zahlung in Raten einverstanden ist. Man muss jedoch schriftlich um eine Ratenzahlungsvereinbarung bitten und diese auch begründen. Verlangt die Familienkasse die Rückzahlung, dann hat sie in der Regel triftige Gründe dafür. Kaum jemand kommt damit durch zu behaupten, dass er Fehler beim Ausfüllen unwissentlich machte. Dafür sind die Merkblätter, die als Ausfüllhilfen angeboten werden, zu genau. Es ist also im eigenen Interesse, wenn man schon beim ersten Antrag Wert auf die Richtigkeit seiner Angaben legt.

Nicht selten kommt es auch zur Rückforderung vom Kindergeld, wenn der Familienkasse maßgebliche Änderungen der Verhältnisse nicht mitgeteilt wurden. Diese Vorschrift gilt bereits dann, wenn noch gar nicht über den Antrag entschieden wurde. Selbst nach dem Bezug von Kindergeld kann es zur Rückzahlungsforderung kommen, wenn sich Veränderungen rückwirkend auf den Kindergeldanspruch auswirken.

Fühlt man sich ungerecht behandelt, kann ich nur jedem empfehlen einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Diese erkennen in der Regel auf den ersten Blick, ob eine Forderung rechtskräftig eingefordert wird und der Sachbearbeiter einen Fehler gemacht hat.

Änderungsmitteilungen an die Familienkasse

Auf der Homepage der Agentur für Arbeit – Familienkasse werden Formulare für Änderungsmitteilungen bereitgestellt, die man sich selber ausdrucken kann. Hier sind auch die wichtigen Punkte nachzulesen, die der Familienkasse immer sofort zu übermitteln sind.

Tatsachen, wie die Scheidung der Eltern oder der Tod des Kindes gehören ebenso dazu, wie die Aufnahme einer Tätigkeit im Öffentlichen Dienst, da hier dann eine andere Behörde für die Zahlung vom Kindergeld zuständig wird.

Haben die Kinder das 18. Lebensjahr vollendet, dann gibt es weitere wichtige Dinge, die der Familienkasse sofort mitgeteilt werden müssen. Zum Beispiel wirkt sich jede Aufnahme einer Berufstätigkeit der Kinder, soweit sie regelmäßig über 20 Wochenstunden hinausgeht, auf den Bezug von Kindergeld aus.

Wer hier nicht rechtzeitig die Behörde informiert, der muss sich ebenfalls auf die Rückforderung von Kindergeld einstellen. Im Zweifel einfach die Familienkasse anrufen wenn man sich nicht sicher ist, ob eine neue Lebenssituation gemeldet werden muss.

Geldbuße und strafrechtliche Verfolgung

Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz | ©panthermedia.net Erwin Wodicka
Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz | ©panthermedia.net Erwin Wodicka

Das Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz ist im erweiterten Sinne eine Steuervergünstigung. Werden also maßgebliche Änderungen der Verhältnisse gar nicht oder erst viel später mitgeteilt, dann gilt das als Steuerbetrug.

Dass es dann nicht bei der Rückforderung für Kindergeld bleibt, sollte jedem klar sein, der sich ein wenig im Steuerrecht auskennt.

Nicht nur die Zahlung einer Geldbuße kann dann verlangt werden, sondern auch eine strafrechtliche Verfolgung kann eingeleitet werden. Im schlimmsten Fall führt das zu einer Vorstrafe, die im polizeilichen Führungszeugnis festgehalten wird. Dafür muss man aber schon ganz schön was angestellt haben.

So weit muss es jedoch so oder so nicht kommen, aber jeder sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein, wenn er bewusst oder unbewusst falsche Angaben macht oder Änderungen nicht erwähnt. Lieber also die Familienkasse einmal mehr informieren, als einmal zu wenig.

Hier noch ein kritisches Video aus der Sicht von Sachbearbeitern im Sozialbereich:

Habt Ihr auch schon Erfahrungen mit Rückforderungen machen müssen oder wollt was dazu sagen? Schreibt hier einen Kommentar – ich würde mich sehr freuen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

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