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Unterhaltsvorschuss 2014 für Kinder

Unterhaltsvorschuss 2014 für Kinder

Unterhaltsvorschuss 2014Dieser Artikel stellt die Regelung zum Unterhaltsvorschuss für Kinder für das Jahr 2014 vor. In Deutschland wurde im Jahr 1980 nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) die erste Fassung der Sozialleistung Unterhaltsvorschuss für Kinder unter 12 Jahren eingeführt. Um eine ausreichende finanzielle Versorgung sicherstellen zu können, ist eine Unterstützung von Familien und Alleinerziehenden mit Kindern unerlässlich.

[sws_yellow_box box_size=“630″]Beim Unterhaltsvorschuss für Kinder will man eine stabile Versorgung bei den familiären Einkommen erreichen. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist so gestaltet, dass es als weitere Komponente für den Lebensunterhalt zur Unterstützung dienen sollte. Der Unterhaltsvorschuss ist zum Beispiel für eine Alleinerziehende eine willkommene Ergänzung bei der Finanzierung des Nachwuchses. Mit Spannung wird die weitere Entwicklung bei diesem Familienfinanzierungskonzept erwartet.[/sws_yellow_box]

Erwartungen von Müttern und Alleinerziehenden

Die Unterhaltsleistungen gelten als wichtiger Bestandteil der familiären Solidarität und dürfen gerne eingesetzt werden, um mit dem Nachwuchs eine gerechte Chance zu einer kindgerechten und erfolgreichen Entwicklung zu gelangen. Wie schwierig es ist, eine stabile Finanzierungsgrundlage für Alleinerziehende und junge Mütter in Familien zu bekommen, zeigt sich an einer Vielzahl von Problemfällen.

Der Finanzierungsbedarf einer Familie mit Kindern liegt in Deutschland in einer Größenordnung, die für die Kinder unter dem Namen „Kindergrundsicherung“ bereits des öfteren diskutiert wurde. Diese wird in der Regel durch eigenes Einkommen beider Partner, durch Kindergeld und im Falle einer getrennten Beziehung unter Umständen eben durch Unterhaltsvorschuss gedeckt. Neben den Ausgaben für die Eltern selbst kann man für jedes einzelne Kind mit etwa 500 € als Finanzierungsbedarf rechnen.

Eine Verpflichtung zum Unterhalt besteht übrigens nicht nur gegenüber von Minderjährigen und Unmündigen, sondern auch darüber hinaus in den Zeiten von Ausbildung und in Zeiten von Einkommensschwäche. Der Unterhaltsvorschuss ist als eine staatlich geregelte Zwischenfinanzierung zu betrachten. Die Erwartung der Mütter besteht in einer sicheren Versorgung ihres Haushaltes, die durch eine Beteiligung der örtlichen Jugendämter sichergestellt werden kann.

Die gesetzlichen Regelungen zum Unterhaltsvorschuss 2014 im Detail

UnterhaltsvorschussDer Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen ist für Kinder folgendermaßen geregelt. Anspruch hat das Kind darauf, wenn es sein zwölftes Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn es bei einem der beiden Elternteile lebt und keine oder nicht regelmäßig Unterhaltsvorschussleistungen vom anderen Elternteil erhält. Man erhält die Unterhaltsvorschussleistungen allerdings nur, wenn man keine anderen unterhaltsrelevanten Leistungen erhält, die zum Beispiel aus Waisenbezügen oder Kitabeiträgen bestehen könnten.

Sollten die Kinder oder ein alleinerziehender Elternteil im Besitz eines anspruchsbegründeten Aufenthaltstitels sein, so sind auch ausländische Kinder unterhaltsberechtigt für Unterhaltsvorschussleistungen. Es bestehen dagegen keine Ansprüche auf Unterhaltsvorschussleistungen, wenn das Kind von beiden Erziehungsberechtigten betreut werden sollte. Dies gilt ebenso, falls die Eltern nicht dauerhaft getrennt lebend sind oder verheiratet, bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Ebenso wenig erhält man Unterhaltsvorschussleistungen, falls das Kind mit Eltern zusammen lebt, die sich in einer neuen Beziehung, bzw. Partnerschaft befinden und wiederverheiratet sind.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses liegt derzeit bei Kindern bis unter 6 Jahren bei 133 € monatlich und bei Kindern bis unter 12 Jahren bei 180 € monatlich.

Zu Beachten ist eine Zahlungshöchstdauer des Unterhaltsvorschusses von insgesamt 72 Monaten, in denen er gewährt werden darf. Dieser Zeitraum darf unterbrochen werden. Der Anspruch gilt dann, wenn der Alleinerziehende gleichzeitig Kindergeld in voller Höhe zugestanden bekommt. Das Kindergeld wird dann in der Regel vollständig angerechnet.

In der Düsseldorfer Tabelle wird die Unterhaltsleitlinie geregelt, die vor den Familiengerichten zur Geltung kommt. Danach dürfen die Familiengerichte entscheiden, wie viel Unterhalt einem Partner zur Verfügung gestellt wird. Eine Einkommensgrenze für die Unterhaltsvorschussleistung ist nicht zu beachten. Der Unterhaltsvorschuss wird gegebenenfalls auf Hilfeleistungen für den Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (zwölftes Buch) durch das Sozialamt und auf das Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II (zweites Buch) durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende angerechnet. Der Unterhaltsvorschuss sollte schriftlich beantragt werden.

Zuständig sind für Antragsstellung und Bearbeitung, bzw. für die Auszahlung die Jugendämter und Fachdienste für Jugend der Stadt- und Kreisverwaltungen. Hilfe beim Ausfüllen der Anträge kann man gerne auf Bedarf erhalten, wenn man sich an die Unterhaltsvorschussstelle wendet und einen persönlichen Termin dort vereinbart. In den letzten Jahren wurden durchschnittlich 17 bis 20 Prozent der Unterhaltsvorschussleistungen im Regress durch die örtlichen Behörden zurückgeholt. Der Regress wird dann vorgenommen, wenn nachweisbar der andere Elternteil seine Unterhaltspflichten in vorwerfbarer Weise vernachlässigt hat.

Video zum Unterhaltsvorschuss

Weitere Informationen und Quellen im Internet zum Thema Unterhalt

Im Internet gibt es zahlreiche weitere Quellen zum Thema Unterhalt. Die Unterhaltsvorschussleistungen sind in ihrer gesetzlichen Regelung auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz veröffentlicht. Weitere Informationen über den Unterhaltsvorschuss können auch auf Webseiten abgerufen werden, die sich speziell mit dieser Thematik befassen, z.B. auf www.unterhalt.net. Eine kurze Zusammenfassung der Regelungen ist auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abrufbar. Die Düsseldorfer Tabelle als wichtiger Orientierungswert ist ebenfalls im Internet veröffentlicht.

Bücher zum Thema Unterhaltsvorschuss

Von Felix Helmbrecht wurde im Forum-Verlag Godesberg im Jahre 2004 ein Buch mit dem Titel „UVG: Unterhaltsvorschussgesetz ; Kommentar ; Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)“ auf den Markt gebracht und ein weiteres umfangreiches Buch zu diesem Thema ist das Buch von Christian Grube, das im C.H. Beck Verlag München unter dem Titel „UVG Unterhaltsvorschussgesetz / Kommentar“ veröffentlicht wurde.

Unterhaltsvorschussregelung in der Umsetzung

Im praktischen Einsatz zeigt sich, dass die Regelung zum Unterhaltsvorschuss sehr viel zur Vermeidung von sozialen Konflikten und zur Prävention von Kinderarmut beigetragen hat. Die Versorgungsleistung gilt als sehr wichtiger Bestandteil der staatlichen Unterstützung für Familien und ist aus der deutschen Gesellschaft kaum noch wegzudenken.

Dennoch gilt es zu Bedenken, dass bei der Familienplanung eine gute finanzielle Absicherung für die Kinder der Familie essentiell für ein glückliches Miteinander ist und Bildung den ersten Schlüssel für ein höheres Einkommen darstellt. Ziel der Unterhaltsvorschussregelung ist das Wohlergehen des Kindes zu fördern und nicht das der Eltern, die für ihren Nachwuchs aufkommen müssen. Insgesamt konnten mit der Regelung eine staatliche Unterstützung mit einer gerechten Beteiligung der Familienangehörigen an der Finanzierung ihrer Kinder erreicht werden.

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Diego Cervo
Mitte-Links: ©panthermedia.net robbiverte