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Unterhaltsvorschussgesetz 2012

Unterhaltsvorschussgesetz 2012

Wenn Vater oder Mutter mit ihrem Nachwuchs alleine leben, dann tragen sie eine große Verantwortung. Werden sie von dem anderen Elternteil finanziell unterstützt und geht der Kindesunterhalt regelmäßig ein, dann sind zumindest keine finanziellen Sorgen da.

Leider kommt es aber immer wieder zu Situationen, wo das Geld gar nicht oder nur sehr unregelmäßig gezahlt wird.

Um dem Kind einen soliden Lebensstandard zu sichern, greift in diesen Fällen das Unterhaltsvorschussgesetz 2012. Betroffene wenden sich dann an das zuständige Jugendamt und stellen den Antrag auf Hilfe. Diese ist jedoch zeitlich begrenzt und kann in der Regel nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gewährt werden.

Das Unterhaltsvorschussgesetz

Das Unterhaltsvorschussgesetz

Einen Anspruch auf Leistung haben die Elternteile, die ohne Partner mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Ferner muss belegt sein, dass der Kindesvater oder die Kindsmutter keine oder nur geringe Zahlungen leistet. Das Recht auf Hilfe gilt ebenfalls, wenn ein Elternteil wegen Krankheit oder Behinderung für wenigstens sechs Monate in einer öffentlichen Einrichtung untergebracht ist.

Die Antragsteller haben dabei gegenüber dem Amt eine Mitwirkungspflicht. Das heißt, dass sie bei jeder Änderung der Verhältnisse unverzüglich dem Leistungsträger eine Mitteilung darüber zukommen lassen müssen. Wenn ihnen Arglist oder Täuschung nachgewiesen werden kann, haben sie die Hilfen zurückzuzahlen.

Der Anspruch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz entfällt, wenn die Mutter sich weigert, den Vater ihres Kindes zu nennen oder dessen Aufenthaltsort anzugeben. Falls Vater oder Mutter Zahlungen als Vorschuss geleistet hat, sind diese mit der staatlichen Hilfe zu verrechnen und für diese Zeit entfällt der Anspruch auf Leistungen.

Der Mindestunterhalt

Der Mindestunterhalt

Wieviel monatlich gezahlt wird, richtet sich nach den Vorgaben für den Mindestunterhalt. Die Staffelung gilt je nach Alter des Kindes und erfolgt in zwei Stufen.

Das Unterhaltsvorschussgesetz sieht vor, dass Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres einen niedrigeren Satz erhalten als jene zwischen 6 und 12 Jahren.

Die Summe vermindert sich, wenn Anspruch auf Kindergeld besteht. Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem Anspruchsberechtigten nicht um Vater oder Mutter handelt.

Es ist also möglich, dass die alleinerziehende Mutter bei ihren Eltern lebt und der berufstätige Großvater Anspruch auf Kindergeldzahlungen hat. Dann vermindert sich die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz entsprechend.

Unterhaltsvorschussgesetz zur Entbürokratisierung?

Unterhaltsvorschussgesetz zur Entbürokratisierung?

Das Bundesfamilienministerium erarbeitete im Jahr 2011 eine Gesetzesänderung, wonach die Antragsteller sowie die Jugendämter entlastet werden sollen.

So ist unter anderem geplant, dass die Vermögensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen besser kontrollierbar sind.

Das kann über den Arbeitgeber des Betroffenen geschehen oder mit dem Recht zur Konteneinsicht. Auf diese Weise möchte der Bund erreichen, dass den öffentlichen Kassen mehr Vorschussleistungen zurückgezahlt werden. Das ist gerechter und gut für die Staatskasse. Eine weitere Änderung, die vorgesehen ist, besagt, dass auch Zahlungen an Dritte anrechenbar sind.

Wenn also der Unterhaltspflichtige den Kita-Platz bezahlt, soll diese Leistung künftig auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz angerechnet werden. War es bisher so, dass Rückzahlungen der Leistungen nicht auf die Höchstbezugsdauer angerechnet wurden, so soll sich das in der Zukunft ändern.

Höchstbezugsdauer von 72 Monaten

Nach den Planungen zur Novellierung ist vorgesehen, dass die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten auch dann gilt, wenn zwischendurch Zahlungen vom Leistungspflichtigen geleistet wurden.

Ob das geplante Gesetz zur Entbürokratisierung wirklich denen Hilft, die Unterstützung brauchen, nämlich den Kindern, wird sich noch zeigen müssen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Birgit Reitz-Hofmann
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