Vorgezogendes Schuljahresende und der Anspruch auf Kindergeld

Vorgezogendes Schuljahresende


Kindergeld kann mit Einschränkungen bezogen werden. Bitte die folgenden Hinweise beachten und umsetzen.


In einigen Bundesländern – z.B. in Rheinland-Pfalz, gibt es die Möglichkeit das Abitur um ein halbes Jahr zuverkürzen. Mit diesem Vorsprung haben die Schüler enorme Vorteile, sind dadurch aber auch in Zugzwang.

Vorteile sind zum Beispiel folgende Punkte:

* Studienbeginn einiger Studienfächer bereits zum Sommersemester möglich
* Wehrdienst bereits zum 1. April
* Zeitnaher Beginn des Zivildienstes
* Vorbereitungspraktikum vor dem Studienbeginn
* und weiteres

Für die weitere Bewilligung des Kindergeldes sind diese Punkte zubeachten:

Die Familienkasse fordert in der Regel einen Nachweis über die abgeschlossene Schulausbildung, z.B. das Zeugnis. Das Formular Einkünfte und Bezüge -KG5 und einen Nachweis über die weitere Tätigkeit wird immer verlangt. Da die Behörde nicht von einem vorgezogenden Abitur ausgeht, ist der Sachverhalt immer der Familienkasse zu melden.

TIP: Wenn das Kind im ersten Schritt noch unschlüssig über den weiteren beruflichen Werdegang ist, so kann man sich bei der Bundesagentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Damit erhält man sich den Anspruch auf das Kindergeld – im Zweifel sogar bis zum 25. Lebensjahr!

Einzureichen wären dann die Formulare Einkünfte und Bezüge-KG5 und Kind ohne Ausbildungs- und Arbeitsplatz-KG11a.

Der Tip ist nicht für Kinder geeignet, die sich um einen Studienplatz bemühen.

Diese können einfach ein formloses Schreiben, mit folgendem Inhalt aufsetzen:

* Überschrift: ABSICHTSERKLÄRUNG
* Kindergeldnummer
* Name der beabsichtigten Universität
* Angabe der beabsichtigten Studiengänge
* Angabe des beabsichtigten Semesters
* Unterschrift vom Kind

Wenn Du eine Frage dazu hast, dann schreibe einen Kommentar. Antwort ist wie immer garantiert.

LG

euer Simon

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  • Written by

    Simon Schröder ist ein begeisterter Blogger und freut sich über jeden Kommentar. Fragen zum aktuellen Kindergeld, Elterngeld oder auch dem Kinderzuschlag beantwortet er gerne. Dabei ist es ihm aber auch wichtig zu betonen, dass eine rechtskräftige Aussage nur von den Behörden selber kommen kann.

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