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Vorteile Private Krankenversicherung für Familie

PKV oder GKV?

Vorteile Private Krankenversicherung für Familie

PKV oder GKV?
PKV oder GKV?

Vor allem bei gut verdienenden Personen kann eine private Krankenversicherung für die Familie lohnenswert sein.

Denn unter verschiedenen Voraussetzungen fällt der Betrag zur gesetzlichen Familienversicherung vielleicht höher aus als der Familientarif der privaten Krankenversicherung.

Zeigt der Schwangerschaftstest endlich das gewünschte Ergebnis an, beginnt für die glücklichen Eltern eine sehr spannende Zeit mit zahlreichen Fragen auch zum Thema Krankenversicherungsschutz. Im Rahmen der PKV ist es möglich, Kinder mitzuversichern, doch müssen hierbei besondere Bestimmungen für die private Familienversicherung beachtet werden. Frischgebackene Eltern können sich aber über verschiedene Vorteile freuen, wenn das Neugeborene direkt nach der Geburt bei der Mutter oder beim Vater mitversichert wird.

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Familienversicherung in der Kurzübersicht

Das Prinzip der privaten Familienversicherung ist vergleichbar mit der Regelung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Für Eltern ist es möglich, ihre Kinder bei derselben Gesellschaft in der privaten Krankenversicherung mitzuversichern. Die Leistungen orientieren sich an der Versicherung der Eltern.

Beiträge für Kinder müssen gesondert entrichtet werden. Verbeamteten Personen ist es sogar möglich, die Beihilfe durch ihren Dienstherrn auf Kinder und Ehepartner auszuweiten. Die verschiedenen Versicherungsunternehmen führen regelmäßig Bedarfsanalysen durch. Eines der Ergebnisse war ein Tarifmodell in der privaten Krankenversicherung, das dem der gesetzlichen Familienversicherung ähnlich ist.

In der privaten Krankenversicherung muss der Versicherungsnehmer zwar für jedes Kind Beiträge einzahlen, jedoch sind die Kosten im Familientarif inzwischen überschaubar. Zudem kann die gesamte Familie von einem umfangreichen Leistungspaket profitieren. Darüber hinaus bieten einige Versicherungsunternehmen spezielle Rabatte auf Beiträge für Kinder an.

Beitragsberechnung für Kinder in der privaten Krankenversicherung

Wie berechnet sich der Beitrag?
Wie berechnet sich der Beitrag?

Der Beitrag für Kinder in der PKV ist natürlich zum einen vom gewählten Versicherungsanbieter abhängig. Jedoch dürfen sich die Eltern für ihr Kind keinen neuen Versicherungsanbieter aussuchen: Das Kind muss somit in derselben Versicherungsgesellschaft versichert sein, in der auch Vater und Mutter Versicherungsnehmer sind.

Auch der gewählte Tarif, der gesundheitliche Zustand und das Alter des Kindes sind Faktoren, die in die Beitragsrechnung einfließen. Kinder haben jedoch üblicherweise kaum oder gar keine Vorerkrankungen und ein geringes Eintrittsalter, sodass ihr Versicherungsbeitrag im Vergleich zu den Eltern sehr günstig ausfällt.

Zusätzliche Leistungen können durch eine private Zusatzversicherung abgesichert werden. Einen Beitrag zur Pflegeversicherung muss das Kind nicht bezahlen.

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Gesundheitsprüfung nicht notwendig

Wenn das Kind auf der Welt ist, können sich Eltern entscheiden, auf welche Weise es versichert werden soll.

Wenn Vater und Mutter in der privaten Krankenversicherung versichert sind, muss auch das Neugeborene privat versichert werden. Hierbei liegt es natürlich im Ermessen der Eltern, bei welcher Versicherung mitversichert werden soll.

Etwas komplizierter verhält es sich, wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist. In diesem Fall muss das Kind bei dem Elternteil versichert werden, der ein höheres Einkommen erzielt.

  • In dieser Zeit entfällt der Arbeitgeberzuschuss für Beiträge zur privaten Krankenversicherung.
  • Wenn während der Elternzeit das Einkommen der Familie unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, tritt wieder die reguläre Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Hierbei handelt es sich jedoch meistens um einen vorübergehenden Zustand, für die eine PKV-Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden kann.
  • Dasselbe gilt für Teilzeitarbeit während der Elternzeit.

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Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Ivelin Radkov
Artikelbild Mitte: ©panthermedia.net Uwe Pillat

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