1. Startseite
  2. »
  3. Deine Finanzen
  4. »
  5. Förderungen
  6. »
  7. Kinderzuschlag
  8. »
  9. Mindesteinkommensgrenze bei dem Kinderzuschlag?

Mindesteinkommensgrenze bei dem Kinderzuschlag?

Mindesteinkommensgrenze bei dem Kinderzuschlag?

Die Mindesteinkommensgrenze macht Sinn, aber erst auf dem zweiten Blick. Sie beträgt bei Alleinerziehende 600 Euro Brutto im Monat, bei Elternpaare 900 Euro. Aber warum gibt es nun dieses Mindesteinkommen?

Kinderzuschlag wird dafür gezahlt, dass Du nicht hilfebedürftig wirst – sprich ALG II erhälst. Daher kann auch immer nur eine Leistung gezahlt werden. Entweder Kinderzuschlag oder das ALG II ( Hartz IV ). Es wird automatisch geprüft wo Du mehr Leistung erhalten kannst. Wenn Du die Mindeseinkommensgrenze unterschreitest, dann ist immer ALG II die erste Wahl, da Du dort mehr erhälst.

Ob und wie Du Anspruch auf den Kinderzuschlag besitzt erfährst Du direkt bei der Familienkasse.

Liebe Grüße

Simon