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Was tun bei Unterhaltsstreit?

Was tun bei Unterhaltsstreit?

Wenn eine Ehe oder Lebenspartnerschaft scheitert und eine Partei nicht bereit ist, für den Ex-Partner beziehungsweise für vorhandene Kinder zu zahlen, dann kommt es leider sehr häufig zu Unterhaltsstreit. Zu solchen Streitigkeiten kann es aber auch zwischen Erwachsenen und ihren Eltern oder gar Großeltern kommen, denn auch zwischen ihnen besteht in bestimmten Fällen eine Unterhaltspflicht, wenn sie miteinander in gerader Linie verwandt sind. Die Frage, wer für wen wie viel Unterhalt zahlen muss, beschäftigt die Familiengerichte im Ruhrgebiet ebenso, wie in Bayern oder Sachsen. Was also tun bei Unterhaltsstreit? Wo kann man Hilfe suchen im Ruhrgebiet?

UnterhaltZunächst einmal hat jedes Kind nach den Paragrafen 1601 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bis zu seinem 18. Lebensjahr beziehungsweise bis zur Vollendung einer Ausbildung (hierunter fällt auch ein Hochschulstudium innerhalb der Regelstudienzeit) Anrecht auf Unterhalt. Eltern müssen grundsätzlich für ihr Kind aufkommen, so lange es nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Verantwortlich für das Wohlergehen sind also in erster Linie die Eltern des Kindes, in manchen Fällen auch die Großeltern.

Daher werden auch sie vom Gesetzgeber zu aller erst in die Pflicht genommen, für das Auskommen ihres Kindes oder ihrer Kinder Sorge zu tragen. Aber auch Erwachsene können untereinander (gegenüber dem Ehepartner) nach den Paragrafen 1361, 1569 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beziehungsweise nach Paragraf 58 ff. Ehegesetz (EheG) unterhaltspflichtig sein.

Zudem besteht die Möglichkeit einer Unterhaltspflicht von Erwachsenen gegenüber ihren Eltern oder sogar Großeltern nach Paragraf 1601 BGB. Auch hier können Erwachsene also in einen Unterhaltsstreit geraten und in die Pflicht genommen werden, wenn die Gegenseite ihre Bedürftigkeit nachweist. Zu den einzelnen Ansprüchen können Betroffene sich Hilfe suchen im Ruhrgebiet, indem sie entweder beim Jugendamt Informationen einholen oder aber einen im Ruhrgebiet ansässigen Fachanwalt für Familienrecht um Rat bitten. Eine sehr bekannte Anwaltskanzlei ist beispielsweise unteranderem die Kanzlei Schmidt in Bochum. Im Internet können Sie aber noch einige weitere Kanzleien finden, die sich mit Unterhaltsstreitigkeiten und Familienrecht auseinander setzen.

Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen

[dropcap]I[/dropcap]st frühzeitig absehbar, dass ein Ex-Partner seiner Unterhaltspflicht gegenüber seinen Kindern nicht nachkommen möchte oder kann, dann besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Dieser wird pro Kind für bis zu 72 Monate gewährt, allerdings nur bis zum zwölften Lebensjahr. Der Betrag liegt bei 117 Euro monatlich, was deutlich unter den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle liegt. Diese Tabelle ist ein anerkannter Leitfaden und beinhaltet Unterhaltsbeträge, welche nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes beziehungsweise der Kinder gegliedert sind.

Ein Unterhaltsvorschuss muss zurückgezahlt werden und geht zu Lasten des Partners, der unterhaltspflichtig ist. Hilfe suchen im Ruhrgebiet kann man im jeweils zuständigen Jugendamt, dort erhalten Betroffene alle notwendigen Informationen zum Thema Unterhaltsstreit.

Düsseldorfer Tabelle 2013/2014

Nettoeinkommen des
Unterhaltspflichtigen in €
Altersstufen in Jahren (§ 1612 a I BGB)
Beträge in €
Prozent
Bedarfs-
kontroll-
betrag in €
0-5 6-11 12-17 ab 18
1. bis 1.500 317 364 426 488 100 800/1000
2. 1.501-1.900 333 383 448 513 105 1100
3. 1.901-2.300 349 401 469 537 110 1200
4. 2.301-2.700 365 419 490 562 115 1300
5. 2.701-3.100 381 437 512 586 120 1400
6. 3.101-3.500 406 466 546 625 128 1500
7. 3.501-3.900 432 496 580 664 136 1600
8. 3.901-4.300 457 525 614 703 144 1700
9. 4.301-4.700 482 554 648 742 152 1800
10. 4.701-5.100 508 583 682 781 160 1900

Quelle und weitere Infos: http://duesseldorfertabelle24.de/duesseldorfer-tabelle-2015/

Beistandschaft durch das Jugendamt

Ist eine Einigung zwischen den ehemaligen Partnern nicht möglich, so kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, eine so genannte Beistandschaft beim Jugendamt beantragen, um die Ansprüche des Kindes oder der Kinder durchzusetzen. Wird ein solcher Beistand gewährt, dann ist es seine Aufgabe, das Einkommen sowie die Höhe des Selbstbehaltes des Unterhaltspflichtigen (der Teil des Einkommens, der zum Leben benötigt wird) festzustellen und auf dieser Basis die Höhe des zu zahlenden Unterhaltsbetrages zu errechnen. Zudem soll der Beistand in persönlichen Gesprächen mit beiden Parteien oder durch schriftliche Korrespondenz versuchen, eine einvernehmliche Lösung zwischen den streitenden Parteien zu finden.

Unterhaltsstreit vor dem Familiengericht

Weigert sich der Unterhaltspflichtige, die vorgeschriebenen Zahlungen zu leisten, kann der entsprechende Fall im Zuge einer Unterhaltsklage vor dem Familiengericht des jeweils zuständigen Amtsgerichts verhandelt werden. Möchte ein Elternteil den zustehenden Unterhalt einklagen, ist es notwendig, sich an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden. Dieser wird im Namen des oder der Unterhaltsberechtigten eine Unterhaltsklage bei Gericht einreichen, woraufhin das Familiengericht dem Unterhaltspflichtigen die Klageschrift zustellen lässt. Der Beklagte hat dann innerhalb einer bestimmten Frist die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

In der folgenden Verhandlung wird unter Einbeziehung der finanziellen Mittel des Unterhaltsschuldners vom Gericht festgelegt, ob und in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist. Der Unterhaltspflichtige hat die Möglichkeit des Einspruchs beim zuständigen Oberlandesgericht, wenn er mit dem Urteil nicht einverstanden ist. Bevor man den Klageweg beschreitet, sollte unbedingt versucht werden, eine gütliche Einigung im Unterhaltsstreit zu finden. Denn mit einer Klage sind natürlich auch Gerichtskosten verbunden.

Für alle, die einen Fachanwalt oder sonstige Hilfe suchen im Ruhrgebiet, steht unter anderem die Verbraucherzentrale für Fragen zur Verfügung. Zudem gibt es verschiedene Beratungsstellen (Sozialberatung Caritas, Johanniter Sozialberatung) und im Internet Übersichtsseiten, mit deren Hilfe sich ein guter Fachanwalt für Familienrecht schnell finden lässt.

Fazit

Was bei einem Unterhaltstreit zu tun ist, haben wir Ihnen mit dem Artikel etwas näher bringen können. Richtige Hilfe können Sie aber am besten beim Jugendamt oder beim Fachanwalt bekommen.Wer unterhaltsberechtigt ist, der sollte seine Ansprüche auch auf jeden Fall geltend machen. Selbst wenn man sich nicht auskennt, gibt es städtische oder staatliche Stellen, die bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen behilflich sind. Ratsam ist es zudem, eine außergerichtliche Lösung zu finden, denn eine Unterhaltsklage und der damit verbundene Aufwand ist für alle Parteien unangenehm.
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Bildquelle
Bild oben: © panthermedia.net /Heinrich Koenig

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