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Wenn Eltern sterben… Verzweifelung und die neue Beantragung des Kindergeldes.

Wenn Eltern sterben… Verzweifelung und die neue Beantragung des Kindergeldes.

Der Tod von einem Elternteil ist immer sehr tragisch und traurig. Innerhalb kurzer Zeit sind an vielen Stellen Änderungen vorzunehmen und Unterlagen einzureichen – unter anderem auch bei der Familienkasse.

So schmerzhaft es ist, so wichtig ist es jedoch, dass nach der Trauerphase die Probleme angepackt werden. Lassen Sie sich dabei helfen und binden Sie vielleicht die beste Freundin oder besten Freund mit ein.

Als erstes muss der neue Kindergeldberechtigte bestimmt werden. Dies ist in der Regel der verbleibende Elternteil. Dabei ist es auch grundsätzlich unerheblich, ob dieser mit den Kindern einen gemeinsamen Haushalt besitzt. In seltenen Fällen kann das Jugendamt zum Kindergeldberechtigten bestimmt werden. Dies ist immer dann, wenn die Kinder minderjährig sind und sonst niemand zur Verfügung steht.

Falls die Kinder zu den Großeltern oder zu den Verwandten ziehen, dann können diese den Kindergeldantrag stellen. Immerhin kommen diese auch für die allgemeinen Lebenshaltungskosten auf. Volljährige Kinder können das Kindergeld ausnahmsweise selber beantragen, sofern beide Eltern verstorben oder unbekannt verzogen sind.

Die Meldung, dass der Kindergeldberechtigte verstorben ist kann auch telefonisch erfolgen ( -Hotline- ).

Die Sterbeurkunde muss jedoch zwingend im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden. Die Änderung des Kindergeldberechtigten kann bis zu 3 Monate dauern – je nach Schwierigkeitsgrad der Situation.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Kraft!

Wenn Sie Fragen haben, dann schreiben Sie einen Kommentar. Für vertrauliche Anfragen können Sie mir auch eine eMail schreiben ( kontakt [at] litia.de )- gerne helfe ich weiter.

LG

Simon

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