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Wie Familien von „Elterngeld Plus“ profitieren

Wie Familien von „Elterngeld Plus“ profitieren

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in Deutschland zumindest verbesserungswürdig. Die Regierung war offensichtlich auch dieser Meinung und somit wurde ein Gesetz verabschiedet, das ab dem 01. Januar 2015 gelten wird. Dank dem „Elterngeld Plus“-Gesetz wird die Elternzeit viel flexibler als bis jetzt gestaltet, auch die Väter werden da mehr involviert. 

Elterngeld

Mehr Zeit für Kinder

[dropcap]I[/dropcap]m Prinzip ist das Elterngeld bis auf 14 Monate befristet. Wenn in dieser Zeit ein Elternteil wieder zurück in Teilzeit in den Beruf geht, bekommt er weniger Elterngeld ausbezahlt. Das war ein Nachteil für Familien, in denen Eltern so schnell wie möglich den Anschluss an den Job wieder finden wollten.

[sws_yellow_box box_size=“618″]Mit der Neuregelung wird das jedoch anders: Falls beide Elternteile nach der Geburt des Kindes eine Teilzeitbeschäftigung haben, können sie ab dem neuen Jahr das Elterngeld bis zu 28 Monaten – also doppelt so lang – beziehen. In diesem Fall kommt es aber zu einer Teilauszahlung – maximal die 50 Prozent – des Elterngeldes. Das verlängert zu einem die Zeit, in der Eltern das Elterngeld beziehen können, und zu anderem haben Eltern dann mehr Zeit für ihre Kleinen. [/sws_yellow_box]

Die wichtigsten Änderungen

Schon zum 01.01.2015 entfällt die Wahlmöglichkeit der 50-prozentigen Auszahlung des Elterngeldes bei einem entsprechend verlängerten Auszahlungszeitraum. Laut neuer Regelung können Eltern dann zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus wählen. Beim Basiselterngeld handelt es sich um das bekannte Elterngeld-Modell mit üblichen Bezugsmonaten und voller Elterngeldauszahlung.

Bei den neuen Elterngeld Plus Monaten handelt es sich um Elterngeld-Bezugsmonate, während dessen das Elterngeld nur bis zu einer Höhe von maximal [sws_highlight hlcolor=“fbfac7″]50 Prozent des Basiselterngeldbetrages[/sws_highlight]  ausgezahlt wird. Möglich ist auch eine Kombination, bei der man sich das Basiselterngeld in zwei Monatsbeträgen mit Elterngeld Plus verrechnen lassen darf.

Werden Elterngeld Plus Monate in Anspruch genommen, kann Elterngeld länger als [sws_highlight hlcolor=“fbfac7″]die gesetzlichen 14 Monate[/sws_highlight]  bezogen werden. Die Voraussetzungen, um das Elterngeld zu bekommen, müssen allerdings genauso beim Elterngeld Plus erfüllt werden.

Mütter wollen schneller den Anschluss finden als Väter

In Deutschland beobachtet man einen allgemeinen Trend, dass die Mütter wieder früher in den Beruf einsteigen wollen, die Väter würden sich dagegen mehr Zeit lassen, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Das neue Gesetz ermöglicht auch bei der Elternzeit eine höhere Flexibilität. In der Zukunft werden sich Eltern zum Beispiel für zwei Jahre eine unbezahlte Auszeit von Job gönnen können, früher waren nur 12 Monate möglich.

Wenn die Elternzeit mit einem [sws_highlight hlcolor=“fbfac7″]Mindestvorlauf von 13 Wochen[/sws_highlight]  beim Arbeitgeber gemeldet wird, braucht man dann künftig seine Zustimmung nicht mehr.

Manuela Schwesig stellt Eckpunkte des ElterngeldPlus vor


Bildquellen
Artikelbild: © panthermedia.net / Bernd Leitner

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