Wie kann ich mein eigenes Kindergeld beantragen? Abzweigung vom Kindergeld beantragen!

Abzweigung des Kindergeldes

Kindergeld steht in erster Line den leiblichen Eltern zu, eine Ausnahme bildet hier aber die Abzweigung des Kindergeldes. Dabei ist zu erwähnen, dass das Kind bzw. die abzweigende Person niemals Kindergeldberechtigter werden kann! Das bleibt immer einer der Elternteile, sofern diese nicht verstorben sind.

Einer Abzweigung wird nur dann stattgegeben, wenn unter anderem das Kind volljährig ist und nicht bei seinen Eltern lebt. Zusätzlich dürfen keinerlei Unterhaltszahlungen von einem der Elternteile an das Kind gezahlt werden. Dann wäre der Elternteil der Leistungsempfänger, der denn höheren Barunterhalt leistet.

Ob und in welcher Höhe der dann das Kindergeld an das Kind weiterleiten müsste, wird im Zweifel in einem Zivilprozess geklärt.

Falls das Kind dauerhaft bei seinen Großeltern leben wird, müssen diese das Kindergeld beantragen. Wenn das Kind minderjährig ist und bei einem seiner Geschwister aufgenommen wird, können diese ebenfalls das Kindergeld im Rahmen eines Pflegeschaftsverhältnisses beantragen.

Dokumente und Bescheide, die das Abzweigungskind erhält, werden grundsätzlich auch immer als Duplikat an den Kindergeldberechtigten verschickt.

Wer kann eine Abzweigung beantragen?

Grundsätzlich ist in erster Linie das Kind selber dazu berechtigt. Aber auch verschiedene Kostenträger, wie die ARGE, das Jugendamt, Kliniken usw. können den Antrag stellen.

Wie ist ein Abzweigungsantrag zu stellen?

Man benötigt das Formblatt Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes – KG11e. Dieses muss der örtlichen Familienkasse des Kindergeldberechtigten zugeschickt werden. Der Wohnort des Kindes ist nicht relevant. Bei Unsicherheiten, welche Familienkasse die richtige ist, hilft die Hotline gerne weiter.
Tel.: 01801 – 54 63 37

Achtung!

Wenn der Abzweigung stattgegeben wird, ist die abzweigende Person auch wirtschaftlich zur Verantwortung zu ziehen! Dies wird in aller Regel dann zum Thema, wenn Kindergeld zu Unrecht bezogen wurde und erstattet werden muss.

Übrigens: Nur weil ein Elternteil dem Kind ein Zimmer in seinem Haushalt anbietet, erhält dieser nicht das Kindergeld! Das Kind müsste dieses Angebot auch annehmen und dort leben.

Wenn Du eine Frage dazu hast, dann schreibe einen Kommentar. Antwort ist wie immer garantiert.

LG
Simon

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Simon Schröder ist ein begeisterter Blogger und freut sich über jeden Kommentar. Fragen zum aktuellen Kindergeld, Elterngeld oder auch dem Kinderzuschlag beantwortet er gerne. Dabei ist es ihm aber auch wichtig zu betonen, dass eine rechtskräftige Aussage nur von den Behörden selber kommen kann.

115 Comments to “Wie kann ich mein eigenes Kindergeld beantragen? Abzweigung vom Kindergeld beantragen!”

  1. Simon Schröder sagt:

    Hallo Ju,
    ahhh – jetzt habe ich es verstanden. ;)

    Ja dann auf jeden Fall ein Schreiben aufsetzen, dass alle Partein auf ihr Einspruchs- und Widerspruchsrecht verzichten. Es dann auch von allen(!) unterschreiben lassen und innerhalb des Schreibens verständlich machen, dass es sich bei dir um eine finanzielle Notlage handelt. Am besten damit persönlich vorsprechen und den Empfang quittieren lassen.

    Zwar könnte die Familienkasse sich jetzt noch immer auf 6 Wochen Bearbeitungsfrist verweisen lassen, aber in der Regel kümmern die sich dann sehr zeitnah um dein Kindergeld. Vor Ablauf von 14 Tagen würde ich jedoch mit keiner Überweisung rechnen. Das Schuldet einfach die Bürokratie und der Bearbeitungsablauf. :|

    Ich hoffe dennoch, dass ich dir ein bisschen weiterhelfen konnte. Wenn irgendetwas sein sollte, dann meld dich nochmal.

    Alles Liebe
    Simon

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  2. Solveig sagt:

    Hallo Simon!
    Ich bin vor einem halben Jahr nach Amerika gegangen und die Zahlung des Kindergeldes für meine Tochter endete. Seitdem versuche ich, dass mein Exmann die Kindergeldsache übernimmt, damit meine Tochter, die seit Beginn ihrer Ausbildung mit ihrem Freund in Berlin lebt, und außer BAB und ihr geringes Ausbildungsgeld, auch das Kindergeld bekommt! Leider wird sie von ihrem Vater nur hingehalten, er versäumt Termine beim Amt oder Briefe kommen nicht an! (lt. seiner Aussage) Aus diesem Grund wurde ihr Antrag auf Abzweigung und Kindergeld abgewiesen und sie ist wegen des Einspruchs wieder von ihm abhängig, was er sicher wieder versäumen wird! Was können wir noch tun, damit meine Tochter endlich zu ihrem Kindergeld kommt? Wir sind langsam verzweifelt!
    Vielen Dank im voraus!

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  3. Solveig sagt:

    Hallo Simon!
    Ich bin vor einem halben Jahr nach Amerika gegangen und die Zahlung des Kindergeldes für meine Tochter endete. Seitdem versuche ich, dass mein Exmann die Kindergeldsache übernimmt, damit meine Tochter, die seit Beginn ihrer Ausbildung mit ihrem Freund in Berlin lebt, und außer BAB und ihr geringes Ausbildungsgeld, auch das Kindergeld bekommt! Leider wird sie von ihrem Vater nur hingehalten, er versäumt Termine beim Amt oder Briefe kommen nicht an! (lt. seiner Aussage) Aus diesem Grund wurde ihr Antrag auf Abzweigung und Kindergeld abgewiesen und sie ist wegen des Einspruchs wieder von ihm abhängig, was er sicher wieder versäumen wird! Was können wir noch tun, damit meine Tochter endlich zu ihrem Kindergeld kommt? Wir sind langsam verzweifelt!
    Vielen Dank im voraus!

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  4. Simon Schröder sagt:

    Hallo Solveig,
    dass ist ein ernstes Problem, was Du da hast.

    Der Vater deiner Tochter hat per Gesetz die Verpflichtung mitzuwirken. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass die Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung ablehnt, weil der Vater Papiere nicht einreicht oder einen Antrag nicht unterschreiben will. Immerhin besitzt die Behörde die Möglichkeiten, den Vater zur Mitarbeit zu zwingen – mind. jedoch ihn zu sanktionieren. Dies wird eigentlich auch immer gemacht…

    Es gibt ja einen Ablehnungsbescheid. Mich würde interessieren, was dort tatsächlich(!) als Ablehungsgrund abgedruckt wurde. Wenn Du mir das schreiben könntest, kann ich dir auf jeden Fall weiterhelfen.

    LG
    Simon

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  5. Solveig sagt:

    Hallo Simon,
    meine Tochter hatte alle angeforderten Papiere ihrem Vater zugesandt, er lebt in Leipzig und sie hatte keine Anschrift des Amtes,außerdem bestätigte er, sich darum zu kümmern! Leider geht das nun schon ein halbes Jahr so, meine Tochter schickte ihm, lt. Ihrer Aussage, bereits 5x alles zu, und jedes Mal kam eine Rückmeldung dass Dieses oder Jenes fehlt bzw kamen angeblich 2 Briefe gar nicht an! ;-) Es soll wohl auch schon eine Kindergeldnummer existieren! Ob das stimmt…keine Ahnung! Abgelehnt wurde, weil der Ausbildungsvertrag sowie der BAB – Bescheid fehlten! Laut Aussage ihres Vaters, hatte er etwa vor einer Woche einen Termin bei der Kindergeldstelle, wo von fehlenden Unterlagen nichts erwähnt wurde. Und nun doch wieder! Es ist ein riesen Chaos und wir wissen einfach nicht mehr, wer uns, bzw meiner Tochter, Steine in den Weg legt! Wie gesagt wurde alles schon mehrmals zu ihrem Vater geschickt und bei der Kindergeldkasse bekommt meine Tochter keine Auskunft über irgendwelche Vorgänge! In diesem Schreiben, was eine Kopie war, stand außerdem, dass der letzte Abgabetermin der 29.03. war..die Post kam am 30.03. und sie wusste von diesem Termin nichts!

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  6. Simon Schröder sagt:

    Hallo Solveig,
    dann lass uns jetzt folgenden machen, um eine klare Linie reinbringen zu können:

    Stell dir vor, dass Du, deine Tochter und der Kindsvater noch keinen Kontakt mit der Familienkasse hatten. Die Behörde kennt euch also nicht und benötigt alle Unterlagen für die Beantragung vom Kindergeld. Da wir uns auf den Vater nicht verlassen können, muss also deine Tochter alle erforderlichen Dokumente beschaffen und selber ausfüllen.

    1. Antrag Kindergeld KG1
    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg1-Antrag.pdf

    Diesen Antrag füllt deine Tochter nach besten Wissen und Gewissen aus. Als Antragssteller muss sie ihren Vater eintragen – niemals sich selbst. Falls Du und der Vater noch verheiratet seit, muss dies ebenfalls angegeben werden.

    Bei der Bankverbindung nichts angeben. Dieses wird später bei dem Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes gemacht. Bei Punkt 6 schreibt Sie “unbekannt”.

    Bei den Unterschriftsfelder am Ende darf links bei Antragssteller nicht unterschrieben werden. Auf der rechten Seiten, was für den Ehegatten gedacht ist, sollte dann deine Tochter unterschreiben. Dabei streicht sich auch das Wort Ehegatte durch und schreibt Tochter hin.

    2. Haushaltsbescheinigung
    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg3a-Haushaltsbescheinigung.pdf

    Damit geht sie zum EInwohnermeldeamt und lässt sich ihre aktuelle Wohnadresse bestätigen.

    3. Erklärung zur Ausbildung
    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg5b-Ausbildungsbescheinigung.pdf

    Gibt sie bei ihrer Ausbildungsstelle ab. Zwar sind diese nicht mehr verpflichtet das Dokument auszufüllen, machen sie aber eigentlich immer. Wenn nicht, die letzten 6 Lohnabrechnungen und den Ausbildungsvertrag kopieren und mit beilegen.

    Kurzen Hinweis drauf schreiben, dass die Ausbildungsstelle den Vordruck nicht ausfüllen will. Zusätzlich den Bewilligungsbescheid für das BAB kopieren und beilegen.

    4. Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes
    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg11e-Antrag-anteilige-Auszahlung.pdf

    Diesen muss sie einfach wahrheitsgemäß ausfüllen. Bei Fragen die unklar sind, einfach keine Antwort geben und “unbekannt” hinschreiben. Auf keinen fall mit Vermutungen arbeiten.

    Von dir wird Sie einen Nachweis benötigen, dass Du in Amerika lebst. Am besten gehst Du zu deinem “Einwohnermeldeamt” und lässt dir eine Besccheinigung ausstellen. Diese kannst Du dann deiner Tochter zumailen oder faxen – dass reicht aus. Sie legt die Bescheinigung in Kopie mit bei.

    Das alles schnürrt sie zusammen und schickt es per EINWURFEINSCHREIBEN an die zuständige Familienkasse. Wenn ihr nicht wisst, wer für euch zuständig ist, dann müsste ich noch wissen, wo der Vater lebt. Danach richtet sich auch die Behördenzuständigkeit.

    Ich glaube… ich hab jetzt an alles gedacht. Ich kann aber dennoch keine Garantie übernehmen. Deine Tochter sollte vielleicht noch ein Anschreiben mitbeilegen, in dem Sie erläutert, was im Vorfeld passiert war. Unbedingt dort auch die Telefonnummer vermerken und aufschreiben, dass es jetzt bei ihr sehr knapp wird. Mit mind. 6 Wochen Bearbeitungsfrist werdet ihr jedoch rechnen müssen…

    Ich hoffe, dass ich euch weiterheflen konnte. Für Rückfragen stehe ich dir jederzeit zur Verfügung.

    Herzliche Grüße
    Simon

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  7. Simon Schröder sagt:

    Wupps. Ganz übersehen, dass Du mir den Ort des Vaters schon genannt hast.

    Familienkasse Leipzig
    Georg-Schumann-Straße 150/Haus 1
    04159 Leipzig

    Postanschrift
    Familienkasse Leipzig
    04056 Leipzig

    Alles nur per EInwurfeinschreiben verschicken! Wenn persönliche Abgabe erfolgt, immer nur gegen schrifliche Bestätigung seitens des Amtes!

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  8. Solveig sagt:

    Hallo Simon,
    vielen vielen Dank für deine Hilfe! Den Gedanken, alles noch einmal und von ihr direkt zur Kasse zu schicken, hatte ich auch schon, wusste nur nicht ob sie es so machen kann! Meine Abmeldebescheinigung hat sie bereits, so dass eigentlich nichts mehr schief gehen kann! Ich werde deine Infos sofort an sie weiterleiten! Dann hoffe ich mal, dass nun alles klappt und sie endlich, wenn auch in den nächsten Wochen, zu ihrem Geld kommt!
    Herzliche Grüße
    Solveig

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  9. Simon Schröder sagt:

    Hallo Solveig,
    ich drücke euch ganz fest die Daumen! :)

    Mich würde es freuen, wenn ich vom Ergebnis hören würde und damit auch erfahren kann, wie lange es gedauert hat.^^

    LG
    Simon

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  10. Kuhlmann Gabriele sagt:

    Hallo Herr Schröder,

    wird bei einem 41 jährigen Hartz iV Empfänger mit 100% Behinderung nach dem Tod der Eltern noch Kindergeld gezahlt. Wenn ja, wird es mit den Leistungen der Arge verrechnet. Für eine Antwort bednke ich mich im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    G.K.

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  11. Simon Schröder sagt:

    Hallo Frau Kuhlmann,
    entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. Ich habe Ihren Kommentar glatt “überlesen”.

    Meines Wissens nach dürfte kein Kindergeld mehr ausgezahlt werden, wenn die Eltern verstorben sind und es somit keinen Antragssteller mehr gibt. Sollten leistungen ausgezahlt werden, dürften diese bei dem ALG II mit angerechnet werden.

    Im Zweifel würde ich Sie bitten auch nochmal die Familienkasse zu befragen, da das Bearbeitungsfeld “behinderte Kinder” durchaus von verschiedenen Regelungen geprägt ist. Eine gänzlich klare Aussage ist leider nur Mithilfe der dazugehörigen Kindergeldakte möglich.

    Viele Grüße
    Simon

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  12. Svenja sagt:

    Hallo Simon,
    meine Mutter bekommt Kindergeld für mich, jetzt ziehe ich in eine eigene Wohnung. Ich bin 21 und Auszubildende. Daher habe ich einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes gestellt. Dieser wurde mir beantwortet mit dem wird “nicht entsprochen” da ich Unterhalt von meinem Vater bekomme. Meine frage ist daher bekommt meine Mutter weiter hin das Kindergeld oder muss sie jetzt einen neuen Antrag stellen?

    Viel dank für die Antwort

    Gruß
    Svenja

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  13. Simon Schröder sagt:

    Hallo Svenja,
    da dein Vater dir Unterhalt leistet, muss auch dieser das Kindergeld beantragen und erhalten.

    Die Familienkasse wird übrigens die Zahlung auch bereits höchstwahrscheinlich eingestellt haben und deine Mutter darauf hingewiesen haben, dass dein Vater das Kindergeld beantragen muss.

    Hast Du Kontakt mit deinem Vater und versteht ihr euch ganz gut? Das wäre eine Erleichterung. Gib mir bitte bescheid, wie es bei euch ist. Dann kann ich dir weiterhelfen.

    LG
    Simon

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  14. Svenja sagt:

    Hallo,
    Vielen dank für deine schnelle Antwort.
    ja ich habe sogar eine sehr guten Kontakt zu Ihm. Er hilft und unterstützt mich! Ich war extra bei der Familienkasse diese hat mir zu dem abzweigungsantrag geraten. So weit ich informiert bin hat meine Mutter bisher noch keine Info von der Familienkasse erhalten! Sie hatte ja sogar Schriftlich zugestimmt! Ich werde das mit meinen Vater besprechen!

    Vielen dank und gruß

    Svenja

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  15. Sarah sagt:

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem, ich bin 21 Jahre alt und habe 2 Kinder mit denen ich in meiner eigenen Wohnung lebe. Habe ich trotzdem Anspruch auf Kindergeld? Soviel ich weiß bekommt meine Mutter kein Kindergeld von mir. Ich habe leider keinen Kontakt zu ihr. Wenn es mir Zustehen sollte, wer muss es dann beantragen meine Mutter oder ich selber? Vielen Dank schonmal im Vorraus.
    Sarah

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