Wohngeldrechner 2015

Wohngeldrechner 2015

Sollte ein deutscher Bürger oder ein Asylbewerber, aufgrund zu geringer finanzieller Mittel, regelmäßig Schwierigkeiten beim Begleichen seiner Mietforderungen oder dem Aufwenden der Kosten für sein Wohneigentum haben, so kann die Person zum Zweck der wirtschaftlichen Sicherung Wohngeld beantragen. Um ausreichend Geld für die Miete aufbringen zu können, wird im Rahmen des Wohngeldes ein Mietzuschuss gewährt; bei notwendigen Zuzahlungen für Eigentum kann ein Lastenzuschuss beantragt werden. Das Wohngeld errechnet sich zunächst aus der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Haushaltseinkommen und der zu berücksichtigenden Miete für, als angemessen erachteten, Wohnraum, beziehungsweise der Belastung bei Eigentum. Am einfachsten und schnellsten kann man seinen Anspruch mit dem Wohngeldrechner 2015 errechnen.

Wohngeldrechner 2015
Wohngeldrechner 2015

Wohngeldrechner 2015 im Internet

[dropcap]U[/dropcap]m sich vorab einen Überblick über einen Wohngeldbezug verschaffen zu können, haben Sie die Möglichkeit Wohngeldrechner im Internet zu nutzen. Diese Wohngeldrechner werden kostenfrei aber auch unverbindlich zur Verfügung gestellt. Auf der Suche nach einem Wohngeldrechner im Internet achten Sie bitte darauf, dass es sich um den Wohngeldrechner für das Jahr 2015 handelt und nicht versehentlich Richtzahlen anderer Jahre genommen werden.

Die Nutzung des Programms zur Berechnung des voraussichtlichen Wohngeldes erfolgt in der Regel kostenlos – Falls Sie aufgefordert werden Ihren Namen oder eine Kontonummer einzugeben, sollten Sie sofort einen anderen Wohngeldrechner 2015 aussuchen. Die Bedienführung der Wohngeldrechner ist meist sehr übersichtlich gestaltet und gibt zumeist schon auf der ersten Seite der Webseiten die Möglichkeit die wichtigsten Daten für die Berechnung einzugeben. Über Auswahlfenster mit vorgegebenen, möglichen Antworten können Sie nun schnell die wichtigsten Ecksteine Ihrer Lebensbedingungen anklicken. Leider fehlt den Online-Wohngeldrechnern aber die Komplexität um ernst zu nehmende oder sogar verbindliche Ergebnisse liefern zu können und so fehlen wichtige Eingabeoptionen.

Um einen Überblick über die, von den Wohngeldstellen, tatsächlich beachteten Kriterien zu bekommen, lesen Sie bitte die Beschreibungen zum Wohngeld in den nächsten Absätzen. Wenn Sie die Eingaben, die in den Wohngeldrechnern 2015 gemacht werden können, mit den Hinweisen zum Wohngeld in den nächsten Absätzen vergleichen, werden Sie schnell sehen, dass zum richtigen Antrag auf Wohngeld doch einige Hürden mehr zu nehmen sind. Sind die Grundvoraussetzungen für den Leistungserhalt jedoch erfüllt, können Wohngeldrechner eine gute Hilfestellung bieten, um schnell die Daten und Zahlen gegeneinander aufzurechnen und zumindest einen ungefähren Überblick über die zu erwartende Höhe des Wohngeldbezugs geben.

Wer bekommt kein Wohngeld?

Grundsätzlich ausgeschlossen vom Anspruch auf Wohngeld sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Sozialhilfe nach SGB II und SGB XII, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß SGB XII, Empfänger von BAB oder BAföG, von Verletztengeld nach SGB VII sowie von Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 1 Abs. 1 AsylbLG). Bei diesen Gruppen ist die Summe, die mit dem Wohngeld gezahlt würde, bereits mit in der jeweiligen Transferleistung eingerechnet.

Zudem können Wehrpflicht- oder Zivildienstleistende sowie alleinstehende Erstauszubildende kein Wohngeld beantragen. Ökonomisch gesehen ist es unwahrscheinlich, dass das Wohngeld, in kommenden Jahren, insgesamt, als Leistung, noch zur Verfügung gestellt wird, da diese Absicherung schon jetzt durch viele Transferleistungen aufgefangen wird und die Gesamtzahl der Wohngeldempfänger seit den vergangenen Jahren immer mehr schwindet.
Statistik: Ausgaben für Wohngeld von Bund und Ländern von 1991 bis 2013 (in Milliarden Euro) | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Mietzuschuss und Lastenzuschuss

Einen Mietzuschuss können die oder der Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers beantragen, sowie Personen denen mietähnliche Nutzungsrechte eingeräumt worden sind. Zu diesen Nutzungsrechten gehören das mietähnliche Wohnrecht, ein dingliches Wohnrecht (geduldet Wohnen oder überlassener Wohnraum) und die Nutzung einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung. Zudem können Eigentümer eines Hauses Mietzuschuss beantragen, insofern sie nicht das ganze Haus bewohnen, sondern mindestens 2 Wohnungen darin vermietet haben sowie Heimbewohner, je nach Vertrag für die Unterbringung.

Der Lastenzuschuss kann von Besitzern eines Hauses oder einer Wohnung, einer landwirtschaftlichen Voll- oder Nebenerwerbsstelle, Erbbauberechtigten oder Wohnraumnutzern unter Nennung von eigentumsähnlichem Dauerwohn-, Nießbrauch-, oder Wohnungsrechts beantragt werden. Ein Lastenzuschuss wird nur gewährt, sofern die Eigentümer die Räume selbst bewohnen und finanzieren.

Monatliches Gesamteinkommen

Das monatliche Gesamteinkommen errechnet sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich einiger Abzugsbeträge und Freibeträge; dies sind Pauschalbeträge bei Schwerbehinderten oder Beträge der Unterhaltspflicht sowie Kindergeld, sofern diese Summen einem Kind zugutekommen und letztlich werden auch Werbungskosten bzw. Aufwendungen für Bewerbungen. Um das monatliche Gesamteinkommen zu bestimmen, wird diese Summe durch zwölf geteilt. Die Verrechnung über das Jahr macht insbesondere dann Sinn, wenn sicher ist, dass ein Haushaltsmitglied regelmäßig einige Monate im Jahr arbeitet.

Angemessener Wohnraum/ Mietstufen

Da die Mieten in Deutschland unterschiedlich hoch sind, insbesondere besteht ein Unterschied zwischen ländlichem- und innerstädtischen Bereich, gibt es Mietstufen, an denen sich auch die Höhe des Wohngeldes orientiert. Die Festlegung der Mietstufen erfolgt durch das Statistische Bundesamt. Kleinere Gemeinden, mit weniger als 10.000 Einwohnern werden nach Kreisen zusammengefasst – größere Gemeinden haben eigene Mietstufen. Wird für eine Gemeinde eine niedrigere Mietstufe errechnet, gelten niedrigere Miethöchstbeträge für die Wohngeldempfänger. Eine Übersicht der Mietstufe Ihrer Gemeinde wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit herausgegeben.

Wo beantrage ich Wohngeld?

Ein Antrag auf Wohngeld wird grundsätzlich bei der Wohngeldstelle eingereicht. Sie können den Antrag entweder in Ihrer Wohngeldstelle abholen oder Sie können ihn im Internet downloaden. Für Mieter gehören als Anlagen zu dem Antrag auf Wohngeld ein Schreiben des Vermieters, aus der die Wohnungsgröße und die Zusammensetzung der Miete ersichtlich werden.

Für den Lastenzuschuss wird eine Fremdmittelbescheinigung der Banken benötigt. Zudem benötigen Unterstützungssuchende beider Gruppen, falls vorhanden, eine Verdienstbescheinigung und eine Schulbescheinigung bei Kinder unter 16 Jahren sowie Kontoauszüge und Belege für alle eingehenden und ausgehenden Gelder. Die Belege für ausgehende Zahlungen, wie die der Lebens- oder Bausparversicherung, werden benötigt, damit letztlich vermieden werden kann, dass Gelder auf anderen Konten geparkt werden, um den Eindruck zu vermitteln, dass kaum Geld zur Verfügung stände. Des Weiteren müssen Angaben bei Veränderungen der Einkommen sowie Zahlungen, während der Zeit des Wohngeldbezugs, sofort angegeben werden. Das Wohngeld wird, bis zur nächsten Beantragung, für 12 Monate bewilligt.

Fazit Wohngeldrechner 2015

Wenn Sie nach dieser Übersicht wissen, dass Sie einen Anspruch auf Wohngeld gelten machen können, hilft Ihnen der Wohngeldrechner 2015 um zu sehen, wie hoch das Wohngeld in Ihrem Fall voraussichtlich sein wird. Die Wohngeldrechner können nicht die ganze Prüftätigkeit einer Behörde übernehmen – sie können aber einen groben Überblick über die zu erwartende Summe bieten. Bei der Nutzung der Wohngeldrechner 2015 können Sie auch gleich feststellen, ob Sie notwendige Unterlagen vorliegen haben. Die Entscheidung liegt letztlich bei der Wohngeldstelle.
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Bild oben: © panthermedia.net / Gaj Rudolf