Familienkasse Bielefeld

Familienkasse Bielefeld

Familienkasse für Bielefeld

Kindergeld und Kinderzuschlag sind für die meisten von uns sehr wichtige steuerliche Förderungen, da man darauf oftmals dringend angewiesen ist. Ab der Geburt des ersten Kindes steht den meisten Menschen in Deutschland in der Regel auch das Kindergeld zu.

Die Beantragung erfolgt selbstverständlich über die Familienkasse, welche sich allerdings aber nicht immer am Wohnort befindet. Anders als bei den vielen JobCentern erhalten Familienkassen normalerweise ein größeres Einzugsgebiet für die Bearbeitung der Anträge. Wer für den Staat arbeitet, kann die reguläre Familienkasse aber nicht nutzen, da diese Personen eine Sonderrolle besitzen.

Hier muss der eigene Dienstherr die Zahlungen übernehmen. Die Antragsabgabe vom staatlichen Kindergeld ist deswegen auch nicht über die regulären Familienkassen möglich. Falls die Frage offen ist, ob Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, sollten Sie Ihren Dienstherrn darauf ansprechen, um die Sachlage zu klären.

Die zuständige Familienkasse Bielefeld mit Kundenzeiten und Anfahrtsweg.

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Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Es ist nicht mehr nötig, immer persönlich vorzusprechen. Die Anträge und Papiere für die Beanspruchung vom Kindergeld und Kinderzuschlag sind auch über das Netz einsehbar und können ausgedruckt werden.

Wie kann man das Kindergeld am stressfreisten bekommen?

Das Kindergeld für Familien steht grundsätzlich jedem zu, der ein Baby in Deutschland zur Welt bringt und erzieht. Dieses Geld vom Staat soll dazu verwendet werden, dass die Familien anteilig finanziell entlastet werden, da die neue Situation für die Erziehungsberechtigten unplanbare Kosten mit sich bringen können.

Die Erziehungsberechtigten wissen, dass sie aufgrund vom Kindergeld monatlichlich zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Art Förderung zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld für Familien regelmäßig gezahlt wird, können sich die Eltern auf diese Art der Unterstützung verlassen. Das ist tatsächlich wichtig, damit man sein Kind idealerweise unterstützen kann.

Grundsätzlich wird ab dem ersten Tag der Geburt auch das Kindergeld ausgezahlt. Wichtig ist, dass man immer die richtigen Papiere einreicht.

Das Kindergeld wird aber auch dann bewilligt werden, wenn das kindergeldberechtigte Kind in einem EWR- oder EU-Staat sich aufhält – beispielsweise Norwegen, Island, Liechtenstein. Über das Kindergeld gibt es im Internet übrigens interessante Websites, wie litia.de und arbeitsagentur.de.

Wie beantrage ich das Kindergeld für Familien?

An und für sich ist der Bezug vom Kindergeld total reibungslos und leicht, weil die Formulare der Kindergeldkasse großartig gefertigt wurden. Bei dem ersten Nachwuchs in der eigenen Familie verwendet man den Fragebogen „KG1“. Wenn es sich jedoch um das zweite Kind handelt, was entbunden wurde, ist auch der vereinfachte Fragebogen „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind KG1k“ verwendbar.

Die verwendeten Angaben bestehen meistens lediglich aus dem Vornamen, Nachnamen, Geschlecht, Geburtsdatum, wie noch ein paar anderen simplen Daten. Der leibliche Kindsvater muss natürlich auch angegeben werden. Sobald man dann die Papiere auf das Kindergeld bearbeitet, ist es übrigens auch überaus relevant, dass man angibt, ob man im Staatsdienst arbeitet. Dient man dem Land, ist der Dienstherr für die Auszahlung vom Kindergeld für Familien zuständig. Außerdem sollten die Antragsteller unbedingt darauf achten, dass sie ihre Bankdaten mit angeben, damit das Kindergeld für Familien auch passend auf ihr Bankkonto gutgeschrieben werden kann. Im Weiteren wird der Antrag noch unterschrieben zurückgesendet.

Wird jetzt das Formular auf das Kindergeld eingereicht, muss noch die korrekte Bescheinigung über die Geburt für die Beantragung vom Kindergeld beigelegt werden. Insgesamt gibt es vier verschiedene Bescheinigungen: Die Geburtsbescheinigung für das Erziehungsgeld, die Geburtsbescheinigung für das Kindergeld, die Geburtsbescheinigung für die Mutterschaftshilfe und auch die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke. Diese Formulare muss übrigens per Einschreiben original an die Kindergeldkasse versendet werden.

Es ist im Übrigen bedeutend, dass auf jeden Fall alle beide Erziehungsberechtigte den Antrag für das Kindergeld signieren.

Für die Personen im ö.D. sind die jeweiligen Arbeitgeber verantwortlich. Die normale Behörde für das Kindergeld für sich ist hierfür nicht zuständig.