Familienkasse für Bergisch Gladbach

Familienkasse für Bergisch Gladbach

Familienkasse für Bergisch Gladbach

Kinderzuschlag und Kindergeld sind für die meisten von uns extrem wichtige steuerliche Leistungen.

Ab Geburt des Kindes steht den Menschen hier in der BRD meistens auch das Kindergeld zu.

Die Antragsstellung erfolgt über die Kindergeldkasse, welche sich jedoch aber nicht immer am Wohnort befindet. Anders als bei den Arbeitsagenturen erhalten Kindergeldkassen in der Regel ein größeres Einzugsgebiet für die Bearbeitung .

Wer für den Staat seinen Dienst verrichtet, kann die reguläre Kindergeldkasse aber bedauerlicherweise nicht in Anspruch nehmen, da diese Personengruppen eine Sonderrolle besitzen.

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Bergisch Gladbach

Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Es ist nicht mehr nötig, immer selbst vorzusprechen. Die Anträge und Formulare für die Beantragung vom Kinderzuschlag und Kindergeld sind darüber hinaus auch über das Internet einsehbar und können heruntergeladen werden.

Das Problem Kindergeld für Familien ist nicht immer einfach. Hier gibt es aber eine astreine Erklärung.

Das Kindergeld steht grundsätzlich jedem zu, der ein Kind in Deutschland zur Welt bringt und erzieht. Diese Leistung vom Staat soll dazu dienen, dass die Familien ein Stück weit finanziell entlastet werden, da die neue Situation für die Erziehungsberechtigten nicht planbare Ausgaben mit sich bringen können.

Die Erziehungsberechtigten wissen, dass sie aufgrund vom Kindergeld für Familien regelmäßig zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Art Beihilfe für die Versorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld für Familien regelmäßig gezahlt wird, können sich die Erziehungsberechtigten auf diese Unterstützung verlassen. Das ist wirklich bedeutend, damit man sein Kind bestmöglichst unterstützen kann.

Es ist übrigens aber auch möglich, dass das Kindergeld für im EWR-Ausland lebende Kinder bewilligt wird. Dazu muss das Kind aber in einem EWR Staat leben. Über das Kindergeld gibt es im Netz übrigens interessante Webangebote, wie litia.de und arbeitsagentur.de.

So kann man das Kindergeld gut und einfach für für sich beantragen.

Der Gesetzgeber hat die Bearbeitung vom Kindergeld wirklich sehr simpel gemacht. Grundsätzlich werden dabei kaum eigene Daten abgefragt. Die grundsätzlichen Dokumente für die Beantragung vom Kindergeld fügen sich aus zwei Formularen zusammen. Dem „KG1“ und dem „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind“. Die Nutzbarkeit ist deutlich davon abhängig, ob es sich um das erste oder zweitgeborene Baby handelt.

Die benötigten Daten bestehen im Prinzip lediglich aus dem Vor- und Zunamen, dem Geschlecht, wie noch ein paar anderen leichten Angaben. Der leibliche Papa muss selbstverständlich auch angegeben werden. Im Übrigen ist es wichtig bei der Einreichung der Papiere mit anzugeben, ob man im öffentlichen Dienst tätig ist oder in einem anderen Bezirk dem Land dient. Ist man mit den gängigen Angaben soweit fertig und will man dann die Unterlagen unterschreiben und versenden, ist auch immer darauf aufzupassen, dass die Bankverbindung korrekt angegeben wurde. Ferner ist darauf aufzupassen, dass man mit Hilfe vom Verzeichnis der Behörden die richtige Kindergeldkasse zum Versand aussucht.

Bei dem Antrag für das Kindergeld muss noch die korrekte Geburtsbescheinigung für die Antragsstellung vom Kindergeld anbei gelegt werden. Vier Nachweise gibt es : Die Geburtsbescheinigung für die Krankenkasse, die Geburtsbescheinigung für das Erziehungsgeld, die Geburtsbescheinigung für das Kindergeld und auch die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke. Dieses Dokument sollte per Einwurfeinschreiben original an die zuständige Familienkasse verschickt werden.

Es ist im Übrigen wichtig, dass auf jeden Fall alle beide Eltern den Antrag für das Kindergeld abzeichnen. Sind die Eltern ehelos, wird beispielsweise auch der Begriff Ehemann auf dem Antrag weggestrichen und Vater oder Mutter hingeschrieben werden.

Sind die Eltern getrennt, so ist es erforderlich unten rechts, an der üblichwerweise der Erzeuger unterschreibt, alleinerziehend hingeschrieben werden. Bei den Menschen im ö.D. sind übrigens die jeweiligen Arbeitgeber verantwortlich. Die übliche Familienkasse ist hierfür nicht verantwortlich. Informationen kann man als Betroffener von seiner Personalstelle bekommen.