Familienkasse für Iserlohn

Familienkasse für Iserlohn

Familienkasse für Iserlohn

Kindergeld und Kinderzuschlag sind für die meisten von uns extrem wichtige staatliche Gelder, da man darauf oftmals angewiesen ist.

Ab Geburt des Babys steht den meisten Menschen in Deutschland in der Regel auch das Kindergeld zu.

Die Beantragung erfolgt dabei über die Kindergeldkasse, welche sich allerdings aber nicht immer vor Ort befinden muss. Anders als bei den Arbeitsagenturen erhalten Kindergeldkassen grundsätzlich ein weiteres Einzugsgebiet für die Bearbeitung .

Wer für den Staat arbeitet, kann die reguläre Behörde aber nicht nutzen, da diese Personenkreise eine Extrarolle besitzen.

Hier muss der eigene Dienstherr die Zahlungen vom Kindergeld übernehmen, und mit den gewöhnlichen Bezügen an den Angestellten auszahlen.

Die Beantragung vom Kindergeld ist daher auch nicht über die üblichen Kindergeldkassen möglich.

Falls Zweifel darüber besteht, ob Sie für den Staat arbeiten, sollten Sie einmal Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen, um die Sachlage zu klären.

Die zuständige Familienkasse Iserlohn mit Besuchszeiten und dem Anfahrtsweg.

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Iserlohn

Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Immer wenn man das Kindergeld und den Kinderzuschlag beantragen muss, kann man seine Familienkasse auch im Vorfeld anrufen und sich die Unterlagen zuschicken lassen, da das am bequemsten ist.

Für wen ist das Kindergeld gedacht?

Grundsätzlich kann man immer sagen, dass jeder in Deutschland das Kindergeld erhält, der hier auch ein süßes Baby auf die Welt gebracht hat. Dieses Geld von der Kindergeldkasse soll dazu dienen, dass die Familien ein Stück weit finanziell entlastet werden, da die neue Situation für die Eltern nicht planbare Kosten mit sich bringen. Die Erziehungsberechtigten können darauf vertrauen, dass sie durch das Kindergeld für Familien monatlichlich zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Art Förderung für die Grundversorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld regelmäßig gezahlt wird, können sich die Erziehungsberechtigten auf diese Unterstützung verlassen. Das ist wirklich bedeutend, damit man seinen Nachwuchs idealerweise unterstützen kann.

Übrigens ist es aber auch durchaus üblich, dass das Kindergeld für im EWR-Ausland lebende Kinder bewilligt wird. Dazu muss das Kind aber in einem EWR Land leben.Nähere Informationen zum Thema Kindergeld bekommen Sie bei Ihrer örtlichen Kindergeldkasse und auf Litia.de. Der Staat hat die Bearbeitung vom Kindergeld wirklich ungemein leicht gemacht. An und für sich werden dabei kaum persönliche Angaben abgefragt. Bei dem neugeborenen Nachkomme in der eigenen Familie benutzt man den Fragebogen „KG1“. Wenn es hingegen bereits das zweitgeborene Kind ist, was geboren wurde, kann auch der spürbar gekürzte Fragebogen „KG1k“ verwendet werden.

Die benötigten Angaben bestehen im Prinzip nur aus dem Vor- und Zunamen, dem Geschlecht, wie auch ein paar anderen leichten Angaben. Der leibliche Kindsvater muss logischerweise ebenfalls angegeben worden sein. Wenn man dann die Papiere auf das Kindergeld ausfüllt, ist es übrigens auch ungemein wichtig, dass man angibt, ob man für den Staat arbeitet. Dient man dem Land, ist die Dienststelle für die Bearbeitung vom Kindergeld zuständig. Bevor man dann den Fragebogen unterschreibt und wegschickt, ist auch stets darauf zu achten, dass die eigene Bankverbindung genau angegeben wurde. Ferner ist darauf aufzupassen, dass man mit Hilfe vom Ortsverzeichnis der Familienkassen die genaue Behörde zum Versand aussucht.

Wird nun der Fragebogen auf das Kindergeld zur Familienkasse verschickt, muss noch die richtige Bescheinigung zur Geburt für die Antragsstellung vom Kindergeld anbei gelegt werden. Im Allgemeinen gibt es vier unterschiedliche Bescheinigungen: Die Geburtsbescheinigung für das Elterngeld, die Geburtsbescheinigung für das Kindergeld, die Geburtsbescheinigung für die Mutterschaftshilfe und auch die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke. Diese Formulare sollte stets per Einwurfeinschreiben an die Behörde geschickt werden.

Es ist im Übrigen bedeutend, dass unbedingt alle beide Eltern den Fragebogen für das Kindergeld unterzeichnen. Sind die Eltern nicht verheiratet, wird zum Beispiel der Begriff Ehemann auf dem Antrag weggestrichen und Papa oder Mama hingeschrieben werden.

Sind die Eltern nicht mehr zusammen, so muss unten rechts, an der üblichwerweise der Erzeuger unterschreibt, ALLEINERZIEHEND hingeschrieben werden.

Für die Personen im ö.D. sind übrigens die jeweiligen Dienstherrn zuständig. Die gewöhnliche Kindergeldkasse ist hierfür nicht verantwortlich. Weitere Informationen wird man als Betroffener von seiner Personalstelle erhalten.