Familienkasse für Recklinghausen

Familienkasse für Recklinghausen

Familienkasse für Recklinghausen

Wer Kinderzuschlag beantragen will, der sollte sich dafür an seine Kindergeldkasse halten.

Eine Abweichung sind dabei Arbeitnehmer die im Auftrag vom Staat arbeiten, da diese Betroffenen Kindergeld und Kinderzuschlag über den Dienstherrn beantragen müssen.

Ist man in der normalen Wirtschaft angestellt, momentan selbständig oder arbeitssuchend, ist die örtliche Behörde für Sie ausschlaggebend.

In der Familienkasse für Recklinghausen dürfen Sie die Anträge einreichen, Kindergeld beantragen, Fragen klären und das persönliche Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen. Die Kundenzeiten sind dabei je Behörde und je Standort verschieden, sodass sicherheitshalber vor dem Losfahren vorab angerufen werden sollte.

Ihre zuständige Familienkasse für Recklinghausen .

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Recklinghausen

Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Immer wenn man den Kinderzuschlag beantragen will, sollte man seine Kindergeldkasse auch anrufen und sich die Anträge zuschicken lassen.

Wem steht das Kindergeld zu?

Grundsätzlich steht das Kindergeld jedem zu, der hier ein Kind geboren hat. Das Geld vom Steuerzahler ist dazu da, um die Eltern zu entlasten und das regelmäßige Auskommen zu verbessern.

Die Eltern wissen, dass sie durch das Kindergeld monatlichlich zu einem festgelegten Zeitpunkt einen Zuschuss zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld jeden Monat regelmäßig gezahlt wird, können sich die noch unerfahrenen Eltern auf diese Unterstützung verlassen. Das ist tatsächlich relevant, damit man sein Kind idealerweise unterstützen kann.

Das Kindergeld wird in Deutschland für unsere Kids prinzipiell ab dem Tag der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bewilligt. Man muss aber auch einen Antrag dafür einreichen. Das Kindergeld wird aber auch gezahlt werden, wenn das kindergeldberechtigte Kind in einem EU- oder EWR-Staat lebt – als Beispiel kann man nennen Norwegen, Liechtenstein, Island. Der Staat hat die Beantragung vom Kindergeld für Familien wirklich äußerst simpel gemacht. An sich werden dabei kaum persönliche Daten abgefragt.

Bei der Beantragung für das Kindergeld wird der Antrag „KG1“ verwendet. Geht es um einen Antrag für das zweitgeborene Kind, wird lediglich der Kurzfragebogen „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind“ benutzt. Die verwendeten Angaben bestehen meistens einzig aus dem Geschlecht und den Namensangaben, wie auch ein paar anderen leichten Angaben. Der leibliche Papa muss wie erwartet ebenfalls angegeben werden.

Darüber hinaus ist es wichtig bei dieser Einreichung der Unterlagen mit anzugeben, ob man im ö.D. tätig ist oder in einem anderen Bereich dem Nationalstaat dient. Ist man mit den normalen Angaben soweit fertig und will man dann die Papiere unterschreiben und verschicken, sollte man auch wirklich immer darauf aufpassen, dass die eigene Kontoverbindung genau aufgeschrieben wurde. Ebenso ist darauf zu achten, dass man mit Hilfe vom Verzeichnis der Familienkassen die richtige Kindergeldkasse zum Versand aussucht.

Wird nun der Antrag auf Kindergeld zur Familienkasse verschickt, muss noch die richtige Geburtsbescheinigung für die Beantragung vom Kindergeld anbei gelegt werden. Im Allgemeinen gibt es vier verschiedenartige Bescheinigungen: Die Geburtsbescheinigung für die Krankenkasse, die Geburtsbescheinigung für das Erziehungsgeld, die Geburtsbescheinigung für das Kindergeld und auch die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke. Diese Formulare muss immer per Einschreiben an die richtige Familienkasse verschickt werden.

Es ist übrigens bedeutend, dass auf jeden Fall beide Eltern den Antrag für das Kindergeld unterschreiben. Sind die Eltern ehelos, kann zum Beispiel der Begriff Ehemann auf dem Fragebogen durchgestrichen und Vater oder Mama hingeschrieben werden.

Sind die Erziehungsberechtigten nicht mehr zusammen, so ist es erforderlich unten , an der Stelle, an der grundsätzlicheigentlich der Kindsvater unterschreibt, alleinerziehend hingeschrieben werden.

Für die Personen im Staatsdienst sind im Übrigen die jeweiligen Dienstherrn verantwortlich. Die gewöhnliche Familienkasse ist hierfür nicht verantwortlich. Informationen wird man als Betroffener von seiner Personalstelle bekommen.