Familienkasse für Salzgitter

Familienkasse für Salzgitter

Familienkasse für Salzgitter

Wer Kinderzuschlag erhalten will, der muss sich dafür natürlich an seine Kindergeldkasse wenden.

Abweichungen sind dabei Beamte und Arbeitnehmer im ö.D., da diese Personen Kindergeld und Kinderzuschlag über den eigenen Dienstherrn beziehen können.

Sind Sie in der üblichen Wirtschaft angestellt, oder momentan arbeitssuchend, ist die übliche Behörde für Sie entscheidend.

Bei der Familienkasse für Salzgitter dürfen Sie Ihre Anträge abgeben, Kinderzuschlag oder Kindergeld beantragen, Fragen klären und das persönliche Gespräch mit dem Bearbeiter suchen. Die Öffnungszeiten sind dabei je Familienkasse und je Ort unterschiedlich, sodass sicherheitshalber vor einem Besuch auch vorab angerufen werden sollte.

Ihre Familienkasse für Salzgitter .

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Salzgitter

Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Wenn man den Kinderzuschlag beantragen muss, sollte man die Kindergeldkasse auch anrufen und sich die Anträge zuschicken lassen.

Für wen ist das Kindergeld angedacht?

Das Kindergeld steht im Wesentlichen jedem zu, der ein Kind in Deutschland zur Welt bringt und erzieht. Da es unserem Staat bewusst ist, dass Babys eine unglaubliche Menge Geld kosten können, werden Familien mit dieser Leistungsart unterstützt.

Die Eltern wissen, dass sie aufgrund vom Kindergeld für Familien monatlichlich zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Art Beihilfe für die Grundversorgung des Kindes erhalten. Es ist so wichtig, weil man seinen Nachwuchs ja auch finanziell versorgen können muss. Ausschließlich von Liebe allein lebt man nunmal bedauerlicherweise nicht.

Im Prinzip ist es nebenbei bemerkt an der Tagesordnung, dass das Kindergeld auch im Ausland ausgezahlt werden darf. Weitere Aussagen dazu kann man von der Familienkasse beziehen. Für das Kindergeld gibt es im Internet übrigens interessante Seiten, wie litia.de und arbeitsagentur.de.

Wie bekomme ich das Kindergeld?

Die Bearbeitung von dem Kindergeld ist an sich äußerst leicht. In der Regel ist es nicht einmal erforderlich, spezielle Daten aus den persönlichen Ordnern hervorzuholen.

Bei der Bearbeitung vom Kindergeld für Familien wird der Antrag „KG1“ benötigt. Geht es um einen Fragebogen für das nächstgeborene Kind, wird fast ausschließlich der Kurzfragebogen „KG1k“ verwendet.

Die verwendeten Daten bestehen grundsätzlich lediglich aus dem Vor- und Zunamen, dem Geschlecht, wie auch ein paar anderen einfachen Informationen. Der leibliche Kindsvater muss logischerweise ebenfalls angegeben werden. Dient man im ö.D., sollte man dies auf jeden Fall mit angeben. Immerhin sind dann nicht die üblichen Behörden zuständig, sondern der Dienstherr. Auch müssen die künftigen Bezieher vom Kindergeld wirklich darauf achten, dass sie ihre Bankverbindung mit anzeigen, damit ihnen das Kindergeld für Familien auch passend auf ihr Konto gutgeschrieben werden kann. Danach wird der Fragebogen noch unterzeichnet zurückgesendet.

Bei dem Antrag für das Kindergeld muss noch die korrekte Geburtsbescheinigung für die Antragsstellung vom Kindergeld anbei gelegt werden. Vier Nachweise gibt es ingesamt: Die Geburtsbescheinigung für das Kindergeld, die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke, die Geburtsbescheinigung für das Elterngeld und zusätzlich noch die Geburtsbescheinigung für die Mutterschaftshilfe. Diese Formulare muss übrigens stets per Einwurfeinschreiben im Original an die richtige Familienkasse versendet werden.

Es ist übrigens bedeutend, dass auf jeden Fall beide Erziehungsberechtigte den Antrag für das Kindergeld signieren.

Bedienstete im öffentlichen Dienst und Beamte im ö.D. müssen das Kindergeld über ihren Arbeitgeber beantragen und erhalten. Dort sollten sich diese auch vorab informieren, da die Anträge gänzlich anders sein können.