Familienkasse Gelsenkirchen

Familienkasse Gelsenkirchen

Familienkasse für Gelsenkirchen

Die Kindergeldkasse Gelsenkirchen ist für den Kinderzuschlag verantwortlich und bearbeitet dazu auch die Papiere.

Wann immer Nachwuchs auf die Welt gekommen ist, ist die Familienkasse also die richtige Behörde, wenn es um die Bewilligung von Kindergeld geht. Anders wie bei den Arbeitsagenturen ist die Kindergeldkasse aber nicht in jeder Gemeiden zu finden. Möchte man seine Papiere abgeben, kann man üblicherweise auch persönlich die Behörde besuchen.

Dabei ist es in der Regel auch möglich seine Situation zu beleuchten, Dokumente mitzunehmen und sich zu informieren. Die Kundenzeiten der Familienkasse ist aber übrigens immer von Behörde zu Behörde völlig unterschiedlich. Ihre Familienkasse Gelsenkirchen für Kindergeld und Kinderzuschlag:

Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Gelsenkirchen

Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!

Immer wenn man das Kindergeld und den Kinderzuschlag beantragen möchte, kann man die zuständige Familienkasse im Vorfeld anrufen und sich die Anträge zuschicken lassen.

Wem steht das Kindergeld zu?

Das Kindergeld für Familien steht im Wesentlichen jedem zu, der ein kleines Baby in Deutschland auf die Welt gebracht hat. Da unser Vater Staat weiß, dass Neugeborene eine Unmenge Geld kosten können, werden Familien mit diesen Steuergeldern belohnt.

Die Erziehungsberechtigten wissen, dass sie durch das Kindergeld regelmäßig zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Art Förderung zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld regelmäßig gezahlt wird, können sich die Eltern auf diese Unterstützung verlassen. Das ist tatsächlich relevant, damit man seinen Nachwuchs bestmöglichst unterstützen kann.

Grundsätzlich wird ab dem ersten Tag der Entbindung auch das Kindergeld gezahlt. Man muss aber auch die richtigen Dokumente zur Kindergeldkasse senden.

Es ist übrigens aber auch durchaus normal, dass das Kindergeld für Kinder die im Ausland leben bewilligt wird. Dazu muss sich der Nachwuchs in einem EU Land aufhalten. Bezogen auf das Kindergeld gibt es im I-Net übrigens informative Seiten, wie arbeitsagentur.de und litia.de.

Im Prinzip ist der Erhalt vom Kindergeld total problemlos und simpel, weil die Anträge der Kindergeldkasse super aufgebaut wurden. Bei dem ersten Sprössling in der frischen Familie benötigt man das Formular „KG1“. Wenn es jedoch bereits das zweitgeborene Kind ist, was geboren wurde, ist auch der gekürzte Fragebogen „KG1k“ verwendbar.

Die verwendeten Angaben bestehen meistens lediglich aus dem Geschlecht und den Namensangaben, wie noch ein paar anderen leichten Informationen. Der leibliche Vater muss wie erwartet ebenfalls angegeben worden sein.

Ebenso ist es sehr relevant bei dieser Beantragung von dem Kindergeld anzugeben, ob man im öffentlichen Dienst tätig ist oder in einem anderen Bezirk dem Nationalstaat dient. Bevor man dann den Fragebogen unterschreibt und verschickt, sollte man auch wirklich darauf aufpassen, dass die Bankverbindung genau angegeben wurde. Außerdem ist darauf zu achten, dass man mit Hilfe vom Index der Familienkassen die richtige Familienkasse zum Versand wählt.

Wird nun der Fragebogen auf Kindergeld zur Kindergeldkasse verschickt, muss noch die richtige Bescheinigung über die Geburt für die Beantragung vom Kindergeld anbei gelegt werden. Im Großen und Ganzen gibt es vier verschiedenartige Bescheinigungen: Die Geburtsbescheinigung für die Mutterschaftshilfe, die Geburtsbescheinigung für das Erziehungsgeld, die Geburtsbescheinigung für das Kindergeld und auch die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke. Dieses Dokument muss per Einschreiben im Original an die richtige Familienkasse verschickt werden.

Es ist im Übrigen wichtig, dass auf jeden Fall beide Erziehungsberechtigte den Antrag für das Kindergeld unterzeichnen. Sind die Eltern nicht verheiratet, kann alternativ der Begriff Ehegatte auf dem Antrag durchgestrichen und Papa oder Mutter hingeschrieben werden.

Sind die Erziehungsberechtigten nicht mehr zusammen, so muss unten rechts, an der grundsätzlicheigentlich der Kindsvater unterschreibt, ALLEINERZIEHEND hingeschrieben werden.

Bei den Menschen im öffentlichen Dienst sind übrigens die jeweiligen Dienstherrn verantwortlich. Die übliche Familienkasse ist hierfür nicht zuständig.