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Kann man auf eine Familienhaftpflichtversicherung eigentlich verzichten?

Familie versichern | © panthermedia.net /SIphotography

Kann man auf eine Familienhaftpflichtversicherung eigentlich verzichten?

Während wir Menschen einige Versicherungen in Deutschland per Gesetz abschließen müssen – bspw. die Kfz-Haftpflichtversicherung – gibt es neben diesen sogenannten Pflichtversicherungen außerdem Versicherungen, über deren Abschluss alleine wir entscheiden dürfen. Ein gutes Beispiel hierfür ist beispielsweise die Hundehaftpflichtversicherung, mit der wir uns beziehungsweise unseren Geldbeutel vor Schäden, die unsere Vierbeiner verursachen, schützen können. Ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit freiwilligen Versicherungen ist für alle Familien mit Kindern die Familienhaftpflichtversicherung. Wie auch die private Haftpflichtversicherung, ist ihr Ziel den Versicherten vor Schadensfällen zu schützen, die dieser an Gegenständen einer anderen Person oder gar an der Person selbst verursacht – oder eben, wenn unsere Kinder versehentlich etwas ‚anstellen‘.

Wann die Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt

Heißt rein praktisch: wenn ich einem guten Freund beim Umzug helfe und beim Tragen der Kartons dessen Fernseher zerstöre, dann übernimmt meine Haftpflichtversicherung – sofern kein Vorsatz vorliegt – die Begleichung des entstandenen Schadens und sorgt dafür, dass mein Freund einen entsprechend neuen Fernsehersatz bekommt. Eigentlich also eine gute Sache!

Trotzdem gibt es in Deutschland viele Menschen, die überhaupt keine Haftpflichtversicherung haben und auch in naher Zukunft nicht vorhaben, eine abzuschließen – selbst wenn die eigene Familie bereits eins oder gar mehrere Kinder hat! Deshalb möchten wir euch in diesem Beitrag einen kleinen Denkanstoß zu dem Thema geben, quasi bevor ihr eure Entscheidung endgültig getroffen habt, denn: eine Familienhaftpflichtversicherung mit Kindern hat auch viele gute Seiten und verursacht eben nicht nur Kosten.

Brauchen Kinder unter 7 Jahren wirklich keine Haftpflichtversicherung?

Kinder unter sieben Jahren versichern | © panthermedia.net /jolopes
Kinder unter sieben Jahren versichern | © panthermedia.net /jolopes

Werfen wir unseren Blick zunächst auf die Gruppe Kinder, die (noch) ein Alter unter 7 Jahren hat:

Klar ist, dass per Gesetz Kinder unter 7 Jahren nicht deliktsfähig sind, wie ihr auch bei diesem bekannten Fachmagazin genauer erläutert bekommt. Deshalb können die Eltern der Kinder bei einem Schadensfall – sofern sie ihre Aufsichtspflichten gem. § 832 BGB nicht verletzt haben – auch nicht für die Zahlung des entsprechenden Schadens verpflichtet werden. Per Gesetz können Kinder in diesem Alter noch nicht einschätzen, welche Auswirkungen die eigenen Handlungen haben. Klingt auf den ersten Blick eigentlich ganz gut, oder? Als Zwischenergebnis könnte man, sofern die eigenen Kinder eben noch unter dem siebten Lebensjahr alt sind, festhalten, dass eine Familienhaftpflichtversicherung ‚unnötig verschwendetes Geld‘ wäre, da die eigenen Kinder ohnehin nicht deliktsfähig sind. Verursacht das eigene Kind einen Schaden, muss eben der Besitzer zahlen.

Theoretisch klingt das ganz gut…aber praktisch? Da ist die Situation oft eine andere! Was passiert nämlich bspw. in den Fällen, in denen der Geschädigte ein guter Freund der Familie oder gar der eigene Nachbar ist? Würde man die eigene, zum Teil langjährige Freundschaft, wegen einem vom eigenen Kind verursachten Schaden aufs Spiel setzen? Wohl eher nur ungern! Was jetzt für viele nach pessimistischer Angstmacherei klingen mag, ist in der Realität, bei genauem Blick, oft gar nicht so abwegig. Man denke dabei an das eigene Kind, das es liebt den Fußballprofis dieser Welt nachzueifern und dafür täglich fleißig im eigenen Garten trainiert – und dabei vor allem zu Beginn der eigenen Karriere öfter sein eigenes Ziel verfehlt, als es tatsächlich möchte. Fensterscheiben, das Porzellanbesteck des Nachbarn oder andere Gegenstände, die leicht zerbrechlich sind müssen da schon des Öfteren mal dran glauben.

Genauso kann es beim Besuch der eigenen besten Freunde schon mal passieren, dass die tobenden Kids aus versehen etwas vom Schrank stoßen. Je nachdem was das genau ist, kann das Ersetzen schon mal teuer werden. Durchaus schön, wenn man als Familienoberhaupt in diesem Fall mit einer ganzheitlichen Familienhaftpflichtversicherung abgesichert ist und den Freunden sagen kann, dass der Schaden auf jeden Fall vom eigenen Versicherer ersetzt wird. Deliktsfähig oder nicht, so bleibt die Freundschaft auf jeden Fall intakt – oder scheitert zumindest nicht an zerbrochenen Gegenständen!

[su_box title=“Wie sieht es mit Kindern ab dem achtzehnten Lebensjahr aus?“ box_color=“#f6c6ec“]Knifflig können die Sachverhalte auch werden, wenn das eigene Kind das achtzehnte Lebensjahr erreicht hat. Gerade weil es ab diesem Alter so viele verschiedene Sachverhalte in Bezug auf das eigene Kind geben kann – Schule, Studium, Ausbildung – und sich das eigene Kind verschiedenste Lebenswege entscheiden kann, muss der Punkt Familienhaftpflicht proaktiv überdacht und ggf. angepasst werden, denn: Kinder ab 18 Jahren sind eben nicht automatisch mitversichert! Hier ist also Achtung geboten. Entscheidend ist dabei zunächst einmal, ob das eigene Kind sich unmittelbar nach dem Schulabschluss für den weiterführenden Lebensweg entscheidet. Begibt sich das eigene Kind bspw. in einen Freiwilligendienst, in die Lehre oder beginnt mit dem Bachelor Studium, so ist es im Schadensfall von der eigenen, ganzheitlichen Familienhaftpflichtversicherung geschützt. Auch wenn das Kind nach dem Bachelor Studium nahtlos mit einem Master Studium weitermacht, greift die Familienhaftpflichtversicherung.

Anders sieht es aus, wenn nach dem Bachelor Studium bspw. ein ‚Gap-Year‘ eingelegt wird. Knüpft das Zweitstudium nämlich nicht nahtlos an das Erststudium an, muss das jeweilige Kind sich um eine eigene Haftpflichtversicherung kümmern. Auch deshalb sollte man dieses doch empfindliche Thema immer proaktiv angehen und sich rechtzeitig an dem jeweilig aufkommenden Lebenssachverhalt orientieren! Ein Sonderfall ist dabei auch das Referendariat, welches das eigene Kind im Einzelfall direkt nach dem Schulabschluss einlegt. Auch in diesem Fall ist es nämlich so, dass die Familienhaftpflichtversicherung nicht für verursachte Schäden aufkommt. Und zu guter Letzt ist hier der Sachverhalt zu nennen, bei dem die eigenen Kinder nach dem Schulabschluss direkt als berufstätige in die Berufswelt einsteigen. Geht dieser Entscheidung nämlich keine Ausbildung vor, muss sich das entsprechende Kind selbst um eine private Haftpflichtversicherung kümmern und diese im Bestfall so schnell wie möglich abschließen.[/su_box]

Fazit – die Wahl pro oder contra Familienhaftpflicht ist gar nicht so einfach wie man denkt!

Entscheidend ist nämlich immer der genaue Blick auf die entsprechenden Lebenssachverhalte, in der die eigene Familie zum gegebenen Zeitpunkt steckt. Besonders dann, wenn man mehrere Kinder im Haus hat, ist es empfehlenswert einen regelmäßigen Blick auf die eigene Situation zu werfen und für den entsprechenden Fall schnellstmöglich zu handeln. Schließlich möchte man nicht erst dann an die eigene Haftpflichtversicherung denken, wenn es eigentlich schon zu spät ist!


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