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Kind abtreiben: ja oder nein?

Kind abtreiben: ja oder nein?

Die Frage, ob eine Abtreibung richtig oder falsch ist, wird wohl niemand beantworten können.

Sicher, wenn man es genau betrachtet, dann handelt es sich bei dieser Aktion um die Tötung eines Lebens. Allerdings sollte sich jeder darüber im Klaren sein, dass es auch Ausnahmesituationen gibt.

Gegner der Abtreibung, die das nicht zulassen, haben bestimmt noch nichts dergleichen erlebt.

Warum sollten sie sonst die Meinung besitzen, dass ein junges Mädchen, welches vielleicht missbraucht wurde, auf jeden Fall den Embryo austragen muss? Oder eine andere Situation, wo bei den Ultraschalluntersuchungen festgestellt wird, dass das Baby mit schwersten Behinderungen auf die Welt käme. Kann es dann nicht besser sein, wenn ihm und den Eltern eine lange Leidenszeit erspart bleibt? Rigoros die Mütter zu verurteilen, welche einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, das ist bestimmt der falsche Weg.

Kind abtreiben: Kosten

Die Kostenübernahme

Bevor die Kostenübernahme geklärt werden kann, muss belegt sein, warum der Abbruch erfolgen soll.

So zahlen bei einer kriminologischen Indikation, also einer Vergewaltigung, die gesetzlichen Krankenkassen. Eine vorherige Beratung, wie sonst üblich, ist dabei nicht erforderlich.

Die Kostenübernahme gilt ebenfalls für die sogenannte medizinische Indikation.

Darunter fallen insbesondere Schwangerschaftsabbrüche, die aus gesundheitlichen Gründen durchgeführt werden. Es kann sich dabei um den Schutz der Mütter handeln, die eine Geburt nicht überleben würden. Ein weiterer Grund zum Abbruch wäre dabei aber auch, wenn das Kind mit schweren Behinderungen zur Welt kommen würde. Allerdings sind betroffene Mütter verpflichtet, eine Beratung durchzuführen und einige Tage über ihr Vorhaben nachzudenken.

Liegt die Indikation im privaten Bereich und werden die Kosten nicht von Dritten übernommen, dann muss die Mutter je nach Methode mit Kosten zwischen 300,-€ und 800,-€ rechnen. Kann sie nachweisen, dass sie das Geld nicht aufbringen kann, ist unter bestimmten Umständen die Zahlung durch das Sozialamt möglich. Im Zweifel würde ich die Krankenkasse und die Stadtverwaltung darauf ansprechen.

Kind abtreiben ohne Arzt?

Ein Kind abtreiben ohne Arzt kann lebensgefährlich werden!

Es gibt viele Methoden, wie eine ungewollte Schwangerschaft abgebrochen werden kann. Ein Kind abtreiben ohne Arzt allerdings kann lebensgefährlich werden und sollte unter keinen Umständen angestrebt werden.

Eine der gängigsten Vorgehensweisen in der Praxis ist übrigens das Absaugen.

Es kann bis zur 12. Woche der Schwangerschaft durchgeführt werden und gilt als unkompliziert. Dabei werden die Plazenta, der Embryo und das Fruchtwasser aus der Gebärmutter gesaugt und entsorgt. Es muss jedoch sehr darauf geachtet werden, dass sich keine Gewebereste mehr in der Gebärmutter befinden. Diese könnten sonst zu schwerwiegenden Vergiftungen der Frau führen.

Der medikamentöse Abbruch

Eine Alternative dazu bietet der medikamentöse Abbruch, welcher unter Aufsicht eines Arztes durchgeführt wird. Dies dürfte die humanste Abtreibung sein, die zurzeit durchgeführt werden kann.

Die Abtreibung mit einer Kürette, auch bekannt als Ausschabung, findet heute kaum noch Anwendung.

Dies ist einfach ein zu intensives Erlebnis und kann bei der Frau zu schwersten psychischen Problemen führen. Diese drei Methoden gelten nur bei einer Durchführung vor der 13. Schwangerschaftswoche. Die Vorgehensweise ab der 13.Woche gestaltet sich etwas anders. Zwar gibt es auch dabei den medikamentösen Abbruch, doch die Frau erlebt hierbei die Wehen wie bei der Geburt. Das Medikament löst Dauerwehen aus, welche zum Abstoßen des Embryos führen. Ziemlich grausam, wie ich finde.

Bei der Kalium-Chlorid-Methode wird über die Bauchdecke der Frau eine Spritze mit dieser tödlichen Mischung in das Herz des Kindes gespritzt. Es stirbt sofort und wird danach entbunden. In Einzelfällen kann auch ein Kaiserschnitt durchgeführt werden, wobei das Kind nach der Geburt sofort getötet wird. Man sollte also unter allen Umständen versuchen, eine Abtreibung vor der 12. Wochen durchzuführen. Alles andere halte ich für zu krass.

Abtreibung: bis wann?

bis zur 12. Woche

Grundsätzlich gilt, dass ein Schwangerschaftsabbruch bei persönlicher Indikation bis zur 12. Woche durchgeführt wird. Diese Frist greift ebenfalls bei einer kriminologischen Indikation. Andere Bestimmungen gelten bei einem medizinischen Grund.

Hier kann der Abbruch theoretisch bis kurz vor dem Geburtstermin erfolgen. Wie sich eine Mutter dabei fühlt, das mag wirklich niemand ermessen. Was muss sie wohl erleiden, bevor sie sich zu diesem schweren Schritt entschließt?

Ich wünsche allen Betroffenen viel Kraft und alles Gute! Wenn auch Du was zum Thema der Abtreibung schreiben willst, dann hinterlasse hier einen Kommentar.

Wenn Du Hilfe brauchst und nicht weißt, an wenn Du dich wenden kannst, dann ruf erstmal hier bei der Telefonseelsorge an: 0800/111 0 111 Hier kann man dir wirklich weiterhelfen und wenn Du es möchtest, ist auch anonym.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Kheng Ho Toh
Oben-Links: ©panthermedia.net SALIM JIHAN
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Unten-Rechts: ©panthermedia.net Thomas Iskra

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