Kindergeldrechner 2015

Kindergeldrechner 2015

Kindergeldrechner 2015

Jedes Kind hat in Deutschland ab seiner Geburt einen Anspruch auf Kindergeld. Um diesen Anspruch geltend zu machen, stellen die Eltern sofort einen Kindergeldantrag bei der zuständigen Familienkasse. Die Zahlungen des Kindergeldes 2015 erfolgen ab dem ersten Lebensmonat monatlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Beginnt ein Kind in diesem 18. Lebensjahr eine Ausbildung oder ein Studium, dann ist es bis zur Vollendung seines 25. Lebensjahres weiterhin antrags- und auszahlungsberechtigt für das Kindergeld. Eine wichtige Vereinfachung enthält der Kindergeldrechner 2015 für die genannten Ausnahmeregelungen. Bis 2013 wurde ab dem 18. Lebensjahr das Einkommen für Kindergeld und Kinderfreibeträge geprüft. Diese Einkommensüberprüfung entfällt für das Kindergeld 2015.

Kindergeldrechner 2015
Kindergeldrechner 2015

Verlängerter und verminderter Anspruch auf Kindergeld

[dropcap]E[/dropcap]s wird auch dann ein verlängerter Anspruch auf das volle Kindergeld gewährt, wenn volljährige Kinder zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr während der Erstausbildung oder dem Erststudium Geld dazu verdienen. Auch während einer Zweitausbildung ist die Zahlung des vollen Kindergeldsatzes 2015 nicht ausgeschlossen. Voraussetzung ist bei der zweiten Berufsausbildung, dass die wöchentliche Arbeitszeit dauerhaft weniger als 20 Stunden beträgt.

Eltern ersparen sich Nachfragen und eventuelle Minderleistungen, wenn sie sicherheitshalber – wie bis 2013 vorgeschrieben – dem Kindergeldantrag 2015 im Bedarfsfall entsprechende Nachweise beifügen. Geeignet sind hierfür Kopien eines Ausbildungsvertrages, von der Praktikumsvereinbarung, dem Studienvertrag und / oder von Arbeitsverträgen auch bei geringfügiger Beschäftigung.

Für Nachfragen sind die zuständigen Familienkassen gut erreichbar und mit den gesetzlichen Vorschriften des Kindergeldes vertraut. Auch Jugendämter helfen im Zweifelsfall, den eigenen Anspruch auf Kindergeld sachlich einzuschätzen und durch fürsorgliche Antragsstellung langwierige Bearbeitungszeiten zu vermeiden.

Kindergeldhöhe 2015 und familienpolitische Motivation

Seit es in der Bundesrepublik Deutschland Kindergeld gibt, wird dieses gestaffelt. Diese Staffelung bleibt auch beim Kindergeld 2015 erhalten.

  • Erste und das zweite Kind 184 Euro
  • Das dritte Kind 190 Euro
  • Ab dem vierten Kind 215 Euro

Mit der Staffelung unterstützt die Familienkasse den Mehraufwand – auch zeitlicher Natur – für die Erziehung vieler Kinder. Eine Besserstellung beim Gehalt ist bei mehreren Geburten nicht zu erwarten. Doch jedes Kind kostet Geld, und viele Kinder etwas mehr. Familien mit mehreren Kindern können mit der Summe aus dem Kindergeldrechner 2015 ungefähr ein Drittel ihrer monatlichen Ausgaben kompensieren.

Alleinerziehende Eltern erfahren mit dem Kindergeld eine soziale Grundleistung, die einen Teil des Gehalts für einen fehlenden Erwerbspartner ausgleicht. Familien sind im Allgemeinen finanziell bessergestellt, als kinderlosen Paaren/Familien. Das Kindergeld senkt auch das Risiko der Verarmung durch die Entscheidung für ein oder mehrere Kinder. Familienpolitisch soll mit dieser monatlichen Leistung eine grundlegende wirtschaftliche Stabilität für Eltern erreicht werden.
Statistik: Sollte das Kindergeld bei einkommensstarken Eltern begrenzt werden? | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Kindergeldanspruch für ein Zählkind – Begriffserklärung und Beispiel

Ein »Zählkind« ist ein Kind aus einer anderen Beziehung, für das der Kindergeldberechtigte zwar nicht das Kindergeld erhält, das jedoch bei der Antragstellung für weitere Kinder der Familie berücksichtigt, als »mitgezählt«, wird. Diese weiteren Kinder steigen also unter Umständen in der Anspruchshöhe beim Kindergeld. Die Zählung erfolgt streng nach Lebensalter.

Bis zu einer Anzahl von vier Kindern ist das – je nach Altersunterschied und Reihenfolge – ein finanzieller Vorteil für die jüngeren Kinder der Familie. Folgendes Situationsbeispiel zeigt anschaulich den Vorteil und die Unterschiede bei Zählkindern.

[box type=infobox]Der Vater hat mit der Mutter drei gemeinsame Kinder und ein weiteres Kind, für dessen er bezugsberechtigt ist. Möglich wäre, an die Mutter zwei Mal 184 Euro und ein Mal 190 Euro auszuzahlen. Der Vater würde für das weitere Kind 184 Euro erhalten.

184 * 2 + 190 + 184 = 742 Euro

Besser ist es, alles Kindergeld für alle vier Kinder an den Vater auszubezahlen.

184 * 2 + 190 + 215 = 773 Euro.

Bei dieser Auszahlungsregelung bezahlt die Familienkasse monatlich 31 Euro mehr.[/box]

Wenn Sie Ihren Anspruch nicht selber ausrechen möchten, können Sie auch ganz bequem den Kindergeldrechner 2015 nutzen.

Zählerpunkte für Kinder bei der Berechnung des Kindergeldes

Für leibliche oder adoptierte Kinder sowie Pflegekinder gilt beim Kindergeldrechner 2015 der Zähler 0,5. Kostkinder, also Pflegekinder aus rein finanziellen Gründen, zählen beim Kindergeld nicht mit. Für einen Zählerpunkt von 1 setzen die Familienkassen folgende Familiensituation voraus:

  • Eltern/Adoptiveltern/Pflegeeltern des Kindes leben im Inland, leben nicht dauernd getrennt und sind miteinander verheiratet,
  • Ein Elternteil eines Leiblichen oder Adoptivkindes ist vor Beginn des Kalenderjahres 2015 verstorben,
  • Ein Arbeitnehmer hat ein Kind allein adoptiert,
  • Ein Kindschaft-Verhältnis in Pflege besteht nur zwischen Pflegekind und Arbeitnehmer,
  • Ein Elternteil ist unbekannt verzogen, sein Wohnsitz nicht zu ermitteln,
  • Eine Vaterschaft ist nicht amtlich festgestellt und feststellbar,
  • Ein Elternteil hat im ganzen Kalenderjahr 2015 seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland.

Fazit Kindergeldrechner 2015

Die Antragstellung für das Kindergeld hat sich deutlich vereinfacht, vor allem für Fälle bei Kindern zwischen 18. und 25. Lebensjahr. Die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen erfordern allerdings von den Antragsstellern gutes Kalkulieren, selbst bei familiären Streitsituationen. So ist im Falle getrennt lebender Ehepartner eine gütliche Übereinkunft zur Herausgabe des bezogenen Kindergeldes für alle vorteilhaft, während sturer Streit einige monatliche Euro kosten kann.

Jährlich, auch 2015, wird bei der Steuererklärung eine »Günstigerprüfung« zwischen angerechnetem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag von 7.008 Euro für das Kalenderjahr 2015 durchgeführt. Nur, wenn Eltern diesen Freibetrag jedes Jahr beantragt haben, wird er auch 2015 bei der Höhe von Kirchsteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt. Bei der Günstigerprüfung steht generell das Kindergeld in der Berechnung über einer Berücksichtigung des Kinderfreibetrages.

Wenn Sie mehrere Kinder haben und sich nicht sicher sind, wie viel Kindergeld Sie genau bekommen, können Sie ganz einfach und schnell den Kindergeldrechner 2015 nutzen und es wird Ihnen ausgerechnet. Dann wissen Sie genau, wie viel Ihnen und den Kindern zusteht.
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Bildquelle
Bild oben: © panthermedia.net / Michael Biehler

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