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U-Untersuchungspflicht – Wünschenswert?

U-Untersuchungspflicht – Wünschenswert?

U-Untersuchungspflicht
U-Untersuchungspflicht

Die Pflicht zur Durchführung von Kindervorsorgeuntersuchungen (im folgenden U-Untersuchungspflicht genannt) hat eine Geschichte, die bei der Beurteilung, ob diese nötig und wünschenswert ist, unbedingt mit einbezogen werden muss.

Es starben und sterben in Deutschland noch Kinder, weil diese vernachlässigt werden.

Nach Meinung vieler Bürger und Politiker hätte der Tod zumindest einiger dieser Kinder verhindert werden können, hätten die Eltern regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt durchführen lassen. Die U-Untersuchungspflicht wurde daraufhin nach langer Diskussion eingeführt und hat demnach einen Kontroll- und Präventionscharakter.

[sws_green_box box_size=“640″]Das Wort „Kontrolle“ löst natürlich bei vielen negative Gefühle aus und deswegen ist die Diskussion, ob die U-Untersuchungspflicht wünschenswert ist oder nicht, eine sehr emotionelle. Viele Eltern fühlen sich unnötig überwacht, weil sie ihr Kind von ganzem Herzen lieben und sich sehr liebevoll um das Wohl ihres Sprösslings kümmern. [/sws_green_box]

Gehen sie mal etwas zu spät zur fälligen U-Untersuchung bzw. vergisst der Kinderarzt einmal rechtzeitig die zuständigen Behörden von der geleisteten U-Untersuchung zu unterrichten, flattert bei den überraschten Eltern schon ein Behördenbrief ein, der die Eltern von ihrer Pflichtverletzung unterrichtet und diese dringend auffordert, ihren Pflichten doch umgehend nachzukommen.

Vorsorgeuntersuchung

Die mit der Pflicht verbundenen Schwierigkeiten

Die o.g. Briefe sind für die Eltern natürlich sehr unangenehm und bei vielen kommt Ärger auf, weil sich diese zu unrecht angeklagt und beschuldigt fühlen.

Des Weiteren muss auch berücksichtigt werden, welcher Verwaltungsaufwand und welche Verwaltungskosten mit dem ganzen System der U-Untersuchungspflicht verbunden sind. Diese sind in der Praxis wirklich immens.

Die Kinderärzte müssen die entsprechenden Meldungen an die Behörden rechtzeitig weitergeben und haben dadurch natürlich (unbezahlte) Mehrarbeit. Die Behörden wiederum müssen auf alle ausstehende U-Untersuchungen umgehend reagieren und die Eltern, wenn nötig auch die zuständigen Jugendämter, unterrichten. Diesen Meldungen muss das Jugendamt ohne Zeitverzögerung nachgehen, was bei deren ohnehin riesigen Arbeitsaufkommen großen Druck und Extraarbeit verursacht. Dazu kommt, dass diese Arbeit dann in den allermeisten Fällen ins Leere läuft.

U8/U9 – Früherkennungsuntersuchungen nutzen

Dies alles immer mit der Angst im Nacken, dass bei selbst verschuldetem Verzögern des Kontaktierens der Eltern, dem Behördensacharbeiter eine Schuld zugerechnet wird, sollte es sich um einen tatsächlichen Fall einer Kindeswohlgefährdung handeln.

Welches Fazit kann man aus alldem ziehen?

Für manch einen ist die U-Untersuchungspflicht eine unerwünschte Kontrolle.

Wenn man allerdings daran denkt, dass diese Pflicht aus einem ganz bestimmten Grund eingeführt wurde, nämlich um Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen und Menschenleben zu retten, dann relativieren sich die oben genannten Probleme und Unannehmlichkeiten doch recht schnell.

Die Emotionen „unschuldiger“ Eltern, die Kosten und die Höhe des Verwaltungsaufwandes müssen hinter den Interessen und des Wohles betroffener Kinder zurückstehen, auch wenn die U-Untersuchungspflicht tatsächlich nur in sehr wenigen Fällen eine Kindeswohlgefährdung aufdecken oder verhindern kann. Dass diese Meinung nicht unumstritten ist, zeigt sich jedoch schon daran, dass nicht alle Bundesländer Gesetze zur U-Untersuchungspflicht verabschiedet haben. Außerdem gab es von Anfang an Vorbehalte gegen eine solche Pflicht und große Diskussionen in den Medien. Und auch Jahre nach Einführung dieser Gesetze kommen immer wieder solche Diskussionen auf.

Ich geh zur U! Und du?


Die U-Untersuchungspflicht wird jedoch sicherlich auch in Zukunft bestehen bleiben, man wird sich daran gewöhnen und sie wird vielleicht dem einen oder anderen Kind das Leben retten können.

Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Thomas Lammeyer

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