Was ist Elterngeld?

Was ist Elterngeld?

Die Entstehung neuen Lebens ist vermutlich eines der größten Wunder der Welt und bedeutet für die meisten Eltern ein Glück der ganz besonderen Art: Mit der Geburt des Kindes ist die Familie endlich komplett.

Ein Baby braucht allerdings eine umfassende Betreuung – wie aber soll diese gewährleistet werden, wenn beide Elternteile arbeiten müssen?

Elterngeld – Unterstützung durch den Staat

In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit kann sich glücklich schätzen, wer überhaupt einen Job hat. Die Vereinbarung von Beruf und Familie aber stellt Eltern regelmäßig vor eine Herausforderung.

Wer übernimmt die Betreuung des Kindes und wie soll das gemeinsame Leben finanziert, wenn sich einer der Partner zugunsten des Sprösslings zumindest vorübergehend gegen die Arbeit entscheidet? Auch Alleinstehende müssen sich dieser Problematik notgedrungen stellen.

In all diesen Fragen bietet der Staat seit der Einführung von Elternzeit und Elterngeld Unterstützung an: Wer sich Zeit für sein Kind nimmt, der hat nicht nur einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, sondern erhält darüber hinaus auch für die Dauer einer gewissen Zeitspanne das sogenannte Elterngeld als finanzielle Absicherung.

Dieses Elterngeld soll die mit der Betreuung des Nachwuchses verbundene Reduzierung des Haushaltseinkommens zumindest weitestgehend ausgleichen.

Eingeführt wurde das Elterngeld nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes mit Wirkung zum 01. Januar 2007. Das Elterngeld löst das bis zu diesem Zeitpunkt gewährte Erziehungsgeld ab und gilt für alle Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren wurden.

Dabei ist das Elterngeld als gesetzlich verankerte Transferleistung zu verstehen, muss also in keiner Form zurückgezahlt werden.

Einen Anspruch auf Elterngeld hat, wer seinen Wohnsitz oder zumindest den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland besitzt, mit dem Kind nicht nur im eigenen Haushalt lebt, sondern dieses dort auch selbst erzieht und betreut und darüber hinaus keine Erwerbstätigkeit von mehr als 30 Stunden wöchentlich ausübt.

Das Elterngeld wird nur dann gewährt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ein Anspruch auf das Elterngeld besteht für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Eine Verlängerung dieses Zeitraums ist nur möglich, wenn sich der Vater des Kindes für mindestens zwei Monate ebenfalls an der heimischen Betreuung des Kindes beteiligt. Die maximale Anspruchsdauer für das Elterngeld liegt damit bei 14 Monaten.

Das Elterngeld wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, Einkommensgrenzen müssen beim Elterngeld nicht berücksichtigt werden. Die Höhe des zuvor bezogenen Nettoeinkommens aber ist grundlegender Faktor zur Berechnung des Elterngeldes.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Wie hoch das Elterngeld tatsächlich ist, lässt sich mithilfe einer Formel errechnen.

Grundsätzlich ist das Elterngeld auf 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der vergangenen 12 Monate festgelegt – lag dieses Einkommen bei mehr als 1200 Euro monatlich, so ist im Rahmen der Berechnung seit dem 01. Januar 2011 der verminderte Satz in Höhe von 65 Prozent anzuwenden.

Lag der monatliche Verdienst hingegen unter 1000 Euro, so wird der Satz auf bis zu 100 Prozent angehoben: Für jeweils zwei Euro, die das tatsächliche Einkommen unter 1000 Euro lag, werden auf das Elterngeld 0,1 Prozentpunkte zugeschlagen.

Für Erwerbslose gilt beim Elterngeld weiterhin ein Mindestsatz von 300 Euro, die Höchstgrenze für das Elterngeld liegt bei 1800 Euro. Wer schon einmal im Voraus wissen möchte, in welcher Höhe mit Elterngeld zu rechnen ist, kann sich eines Elterngeldrechners bedienen – solche Rechner lassen sich an verschiedenen Stellen im Internet finden und ermöglichen zumindest eine grobe Einschätzung in Sachen Elterngeld.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

LG
euer Simon
Bildquellen:
Artikelbild und unten rechts: ©panthermedia.net Yuri Arcurs
Bild oben links: ©panthermedia.net Darius Turek

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